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Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Durch den Einfluss des Shareholder-Value-Gedankens gewinnt die Einführung neuer (zusätzlicher) leistungsbezogener Vergütungsformen durch die Beteiligung von Arbeitnehmern sowie Führungskräften am Unternehmen neue Bedeutung. Stock Options stellen eine besondere Form von Aktienbezugsrechten dar. Es handelt sich dabei um an Mitarbeiter ausgegebene Rechte, die zum Erwerb von Anteilen am Unternehmen des Arbeitgebers oder…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Durch den Einfluss des Shareholder-Value-Gedankens gewinnt die Einführung neuer (zusätzlicher) leistungsbezogener Vergütungsformen durch die Beteiligung von Arbeitnehmern sowie Führungskräften am Unternehmen neue Bedeutung.
Stock Options stellen eine besondere Form von Aktienbezugsrechten dar. Es handelt sich dabei um an Mitarbeiter ausgegebene Rechte, die zum Erwerb von Anteilen am Unternehmen des Arbeitgebers oder einem anderen verbundenen Unternehmen berechtigen. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Optionen ist für den Erhalt der Stock Options keine Optionsprämie zu entrichten, sondern die Option stellt einen Teil des Entgelts für die erbrachte Arbeitsleistung dar. Während Stock Options in den USA eine lange Tradition haben und dort weit verbreitet sind, erlangen sie in Deutschland seit Mitte der 90er Jahre eine größere Relevanz.
Ziel und Motiv dieser Entlohnungsform bei Großunternehmen ist dabei die Verringerung der Principal-Agent-Problematik zwischen Anteilseigner und Management. Die Arbeitnehmer sollen motiviert werden, ihr Handeln für das Unternehmen maßgeblich am dauerhaften Erfolg und einer daraus sich ergebenden Aktienkurs- und Wertsteigerung des Unternehmens zu orientieren, in dem sie unmittelbar an der Wertsteigerung über die Stock Options partizipieren. Neugegründete und finanzschwache Unternehmen nutzen diese Entlohnungsform, um Führungskräfte zu akquirieren, ohne hohe Personalkosten aufwenden zu müssen. Diese Entlohnungsform stellt für das Unternehmen selbst keinen Aufwand dar.
Weitere Formen der Mitarbeiterbeteiligung sind virtuelle Aktienoptionsprogramme, die an Stock Options angelehnt sind. Hierunter fallen die Stock Appreciation Rights (Virtuelle Optionen) und die Phantom Stocks (Virtuelle Aktien), bei denen bei Ausübung kein Recht auf Lieferung der Aktien besteht, sondern ein Anspruch auf eine Barzahlung. Infolge dessen ergeben sich wesentliche Unterschiede bei der bilanziellen Behandlung als Aufwand und der steuerlichen Abzugsfähigkeit.
Aufgrund der Einführung des befreienden Konzernabschlusses gem.
292a HGB durch das KapAEG ist auch für deutsche börsennotierte Kapitalgesellschaften die Aufstellung eines nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP, IAS) anerkannten Jahresabschlusses erleichtert worden. Insofern stellen nun zahlreiche Unternehmen Konzernabschlüsse nach US-GAAP auf, um den dortigen Publizitätspflichten nachzukommen. Dies gilt als Voraussetzung, um an der NYSE gelistet zu werden. Bereits im Jahre 1948 wurde in den USA aufgrund der zunehmenden Bedeutung aktienkursorientierter Entlohnungssysteme ARB 37 Compensation Involved in Stock Option and Stock Purchase Plans zur Bilanzierung von Stock-Options veröffentlicht. Grundsätzlich sind die heute maßgeblichen Regelungen bei der Bilanzierung von echten SOP APB 25 und SFAS 123 nach US-GAAP und das vom IASC herausgegebene IAS 19 (revised 1.1.98). Für virtuelle Eigenkapitalinstrumente sind ebenfalls die Standards APB 25, SFAS 123 bzw. FASB Interpretation 28 nach US-GAAP einschlägig und gem. IASC ist auf die Standards IAS 37 und 38 zurückzugreifen. Darüber hinaus hat die G4+1 Group auf internationaler Ebene ein Communiqué herausgegeben bezüglich der bilanziellen Berücksichtigung von aktienorientierter Entlohnungssystemen, über das zur Zeit noch weiter beraten wird.
In der deutschen Rechnungslegung ist die bilanzielle Behandlung von SOP auch ca. zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des KonTraG noch weitgehend ungeklärt, so daß hier ein reger Handlungsbedarf bezüglich einer detaillierten Vorschrift besteht. Dies ist u.a. auch auf die gesellschaftsrechtliche unklare Situation zurückzuführen.
Die unmittelbare Darstellung der AOP in der Bilanz ist im wesentlichen v...
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