Die Bildung offener Rücklagen in Personenhandelsgesellschaften, insbesondere durch mehrheitlich getroffene Thesaurierungsbeschlüsse, war und ist in Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur Gegenstand einer kontroversen Diskussion. Die Autorin skizziert die Entwicklung dieser Diskussion und analysiert die Voraussetzungen für die Wirksamkeit mehrheitlich getroffener Thesaurierungsbeschlüsse insbesondere anhand der sogenannten Kernbereichslehre. Auf dieser Grundlage entwickelt sie einen kautelarjuristischen Lösungsvorschlag. Die Autorin untersucht die Problematik übertragen auf einen Konzern mit einer Personengesellschaft an der Spitze und entwirft abschließend ein Modell für eine konzerndimensionale Anwendung gesellschaftsvertraglicher Thesaurierungsklauseln.
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