Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten gehört seit jeher ¿ nicht zuletzt aufgrund der dynamischen Entwicklung des Derivatemarkts und der zunehmenden Anzahl an Finanzinnovationen ¿ zu den komplexesten Rechnungslegungsproblematiken. Wohl kaum ein Thema wurde in der Rechnungslegung und der breiten Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren so intensiv und kontrovers diskutiert wie die bilanzielle Abbildung dieser Geschäfte. Durch die Globalisierung und die zunehmende Informationseffizienz der Kapitalmärkte sind zudem die Volatilitäten der Marktpreise und infolgedessen die Gefahr von marktpreisrisikoinduzierten Verlusten drastisch angestiegen. Aus diesem Grund setzen neben Versicherungen und Kreditinstituten vermehrt auch Industrie- und Handelsunternehmen Finanzinstrumente ein, um sich durch den Aufbau von Sicherungsbeziehungen (Hedges) gegen derartige Risiken abzusichern. Somit stellt sich auch im Bereich der Sicherungsbeziehungen die Frage nach der korrekten Bilanzierung. Die handelsrechtliche Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen war bis zur Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gesetzlich nicht geregelt. Erst durch die Einführung des neuen § 254 HGB wurde die bilanzielle Abbildung von Sicherungsbeziehungen gesetzlich kodifiziert. Dies nimmt der Autor zum Anlass, die Neuregelungen des § 254 HGB zu analysieren und mit der für das Handelsrecht gebotenen Methode der Hermeneutik zweckadäquat auszulegen. Auf Grundlage des handelsrechtlichen Zweck- und GoB-Systems werden konkrete Vorschläge und Empfehlungen zur Bilanzierung und Dokumentation wesentlicher Anwendungsbereiche erarbeitet und anhand eines umfangreichen Bilanzierungsbeispiels verdeutlicht. Im Rahmen der Auslegung geht der Autor auch umfassend auf den Verpflichtungsgrad und die Tatbestandvoraussetzungen der neuen Vorschrift des § 254 HGB ein.
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