Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 19. Juni 2003 den IFRS 1 First-time Adoption of International Financial Reporting Standards verabschiedet. Dieser Standard regelt die Erstanwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und ist spätestens für Geschäftsjahre anzuwenden, die mit bzw. nach dem 1. Januar 2004 beginnen. Der Standard löst die Interpretation SIC 8 First-Time Application of IASs as the Primary of Accounting ab, in der die Grundsätze der erstmaligen Anwendung bisher geregelt sind. Die Verabschiedung der EU-Verordnung durch den Ministerrat am 7. Juni 2002 beinhaltet, dass alle kapitalmarktorientierten Unternehmen innerhalb der EU i. S. v. Artikel 4 der Verordnung ab dem 1. Januar 2005 verpflichtet sind, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen.
Somit entfällt die Öffnungsklausel zur Aufstellung eines befreienden Konzernabschlusses nach
292 a HGB. Des weiteren besitzen die Mitgliedsstaaten nach Art. 5 der EU-Verordnung ein Wahlrecht, wonach eine verpflichtende oder fakultative Anwendung der IFRS auch für die Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie für die Einzelabschlüsse kapitalmarktorientierter und/oder nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen vorgesehen werden kann.
Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert, dass sowohl börsennotierte Unternehmen, die zurzeit ihren Konzernabschluss nach HGB oder US-GAAP aufstellen, als auch deren Prüfer und Berater, sich explizit mit den Bilanzierungsregeln der IFRS sowie mit den Unterschieden gegenüber dem bislang angewandten Normensystem auseinandersetzen. Die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS stellt deutsche Unternehmen u.a. bei der Bildung von Pensionsrückstellungen vor grundsätzliche Neuerungen. Im Gegensatz zu den allgemein gehaltenen Anweisungen zur Bildung von Pensionsrückstellungen nach deutschem Handelsrecht ist die Bildung nach IAS 19 Employee Benefits komplexer geregelt.
Darüber hinaus unterscheidet sich die Ermittlung der auszuweisenden Pensionsrückstellung sowie des Pensionsaufwands nach HGB wesentlich von der Ermittlung nach IFRS, da nach IAS 19 der Ausweis bestimmter Verpflichtungsbestandteile in Nebenbüchern außerhalb von Bilanz und GuV möglich ist, und durch die grundlegende Überarbeitung von IAS 19 in den Jahren 2000 und 2002 weitere Anpassungen erfolgten. Da Pensionsverpflichtungen dem Grunde nach langfristiger Natur sind und i. d. R. aufgrund ihrer Höhe einen wesentlichen Anteil am Vermögens- und Erfolgsausweis eines Unternehmens haben, erscheint eine frühzeitige Planung der bei der Umstellung vorhandenen Bilanzierungsalternativen und deren Auswirkungen sinnvoll.
Demnach wird zunächst die Bildung von Pensionsrückstellungen nachdeutschen Rechnungslegungsnormen und IFRS kritisch dargestellt und erläutert. Insbesondere werden dabei bilanzpolitische Gestaltungsspielräume und Bilanzauswirkungen beim Übergang auf IFRS aufgezeigt. Im Anschluss erfolgt ein kritischer Vergleich der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach den deutschen und internationalen Rechnungslegungsnormen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbkürzungsverzeichnisIII
AbbildungsverzeichnisV
1.Problemstellung1
2.Bildung von Pensionsrückstellungen nach HGB2
2.1Grundlagen und Zielsetzung der deutschen Rechnungslegung2
2.2Bilanzierung von Pensionsrückstellungen3
2.2.1Begriff der Pensionsverpflichtung3
2.2.2Charakterisierung als ungewisse Verbindlichkeiten5
2.2.3Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung7
2.2.3.1Überblick7
2.2.3.2Unmittelbare Pensionsverpflichtungen9
2.2.3.3Mittelbare Pen...
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Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 19. Juni 2003 den IFRS 1 First-time Adoption of International Financial Reporting Standards verabschiedet. Dieser Standard regelt die Erstanwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und ist spätestens für Geschäftsjahre anzuwenden, die mit bzw. nach dem 1. Januar 2004 beginnen. Der Standard löst die Interpretation SIC 8 First-Time Application of IASs as the Primary of Accounting ab, in der die Grundsätze der erstmaligen Anwendung bisher geregelt sind. Die Verabschiedung der EU-Verordnung durch den Ministerrat am 7. Juni 2002 beinhaltet, dass alle kapitalmarktorientierten Unternehmen innerhalb der EU i. S. v. Artikel 4 der Verordnung ab dem 1. Januar 2005 verpflichtet sind, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen.
Somit entfällt die Öffnungsklausel zur Aufstellung eines befreienden Konzernabschlusses nach
292 a HGB. Des weiteren besitzen die Mitgliedsstaaten nach Art. 5 der EU-Verordnung ein Wahlrecht, wonach eine verpflichtende oder fakultative Anwendung der IFRS auch für die Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie für die Einzelabschlüsse kapitalmarktorientierter und/oder nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen vorgesehen werden kann.
Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert, dass sowohl börsennotierte Unternehmen, die zurzeit ihren Konzernabschluss nach HGB oder US-GAAP aufstellen, als auch deren Prüfer und Berater, sich explizit mit den Bilanzierungsregeln der IFRS sowie mit den Unterschieden gegenüber dem bislang angewandten Normensystem auseinandersetzen. Die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS stellt deutsche Unternehmen u.a. bei der Bildung von Pensionsrückstellungen vor grundsätzliche Neuerungen. Im Gegensatz zu den allgemein gehaltenen Anweisungen zur Bildung von Pensionsrückstellungen nach deutschem Handelsrecht ist die Bildung nach IAS 19 Employee Benefits komplexer geregelt.
Darüber hinaus unterscheidet sich die Ermittlung der auszuweisenden Pensionsrückstellung sowie des Pensionsaufwands nach HGB wesentlich von der Ermittlung nach IFRS, da nach IAS 19 der Ausweis bestimmter Verpflichtungsbestandteile in Nebenbüchern außerhalb von Bilanz und GuV möglich ist, und durch die grundlegende Überarbeitung von IAS 19 in den Jahren 2000 und 2002 weitere Anpassungen erfolgten. Da Pensionsverpflichtungen dem Grunde nach langfristiger Natur sind und i. d. R. aufgrund ihrer Höhe einen wesentlichen Anteil am Vermögens- und Erfolgsausweis eines Unternehmens haben, erscheint eine frühzeitige Planung der bei der Umstellung vorhandenen Bilanzierungsalternativen und deren Auswirkungen sinnvoll.
Demnach wird zunächst die Bildung von Pensionsrückstellungen nachdeutschen Rechnungslegungsnormen und IFRS kritisch dargestellt und erläutert. Insbesondere werden dabei bilanzpolitische Gestaltungsspielräume und Bilanzauswirkungen beim Übergang auf IFRS aufgezeigt. Im Anschluss erfolgt ein kritischer Vergleich der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach den deutschen und internationalen Rechnungslegungsnormen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbkürzungsverzeichnisIII
AbbildungsverzeichnisV
1.Problemstellung1
2.Bildung von Pensionsrückstellungen nach HGB2
2.1Grundlagen und Zielsetzung der deutschen Rechnungslegung2
2.2Bilanzierung von Pensionsrückstellungen3
2.2.1Begriff der Pensionsverpflichtung3
2.2.2Charakterisierung als ungewisse Verbindlichkeiten5
2.2.3Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung7
2.2.3.1Überblick7
2.2.3.2Unmittelbare Pensionsverpflichtungen9
2.2.3.3Mittelbare Pen...
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