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Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis 2020 der Universität Passau
Verluste, die im Entstehungsjahr mangels (hinreichender) positiver Einkünfte nicht verrechnet werden, sind nach §10d Abs. 4 EStG gesondert festzustellen, damit sie in den Folgejahren zum Abzug gebracht werden können. Das Nebeneinander von Verlustfeststellungsbescheid und Steuerfestsetzung ist seit der Einführung des Feststellungsverfahrens durch ein hohes Maß an Komplexität geprägt und wurde im Jahr 2010 grundlegend reformiert. Ausgehend von einer tiefgreifenden Rechtsprechungsanalyse zieht die Autorin Rückschlüsse für…mehr

Produktbeschreibung
Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis 2020 der Universität Passau

Verluste, die im Entstehungsjahr mangels (hinreichender) positiver Einkünfte nicht verrechnet werden, sind nach §10d Abs. 4 EStG gesondert festzustellen, damit sie in den Folgejahren zum Abzug gebracht werden können. Das Nebeneinander von Verlustfeststellungsbescheid und Steuerfestsetzung ist seit der Einführung des Feststellungsverfahrens durch ein hohes Maß an Komplexität geprägt und wurde im Jahr 2010 grundlegend reformiert. Ausgehend von einer tiefgreifenden Rechtsprechungsanalyse zieht die Autorin Rückschlüsse für eine rechtssichere Anwendung der geltenden Norm. Ferner untersucht sie die inhaltliche Bindungswirkung des Steuerbescheids und zeigt Fallstricke auf, die sich hieraus im Rechtsbehelfsverfahren für Rechtsanwender wie auch Rechtsschutz Suchende ergeben können.
Autorenporträt
Delia Maria Palenker studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und war dort wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht. Sie ist Rechtsanwältin im Bereich Unternehmenssteuerrecht in Berlin.