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Nach heute ganz herrschender Meinung wirkt die Rechtskraft ausschließlich zwischen den Prozessparteien. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind insbesondere in §§ 68 Abs. 3, 74, 265 f., 325 ff., 613 ZPO sowie in § 407 Abs. 2 BGB normiert. Matthias Fervers zeigt, dass weder die Grundregel noch die Ausgestaltung der Ausnahmen zu angemessenen Ergebnissen führen. Im ersten Teil der Arbeit untersucht der Autor die Defizite der gesetzlichen Regelungen und ihrer Interpretation und nimmt jeweils eine dogmatisch-systematische Neubestimmung vor. Anschließend entwickelt er eine grundlegende und vom…mehr

Produktbeschreibung
Nach heute ganz herrschender Meinung wirkt die Rechtskraft ausschließlich zwischen den Prozessparteien. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind insbesondere in §§ 68 Abs. 3, 74, 265 f., 325 ff., 613 ZPO sowie in § 407 Abs. 2 BGB normiert. Matthias Fervers zeigt, dass weder die Grundregel noch die Ausgestaltung der Ausnahmen zu angemessenen Ergebnissen führen. Im ersten Teil der Arbeit untersucht der Autor die Defizite der gesetzlichen Regelungen und ihrer Interpretation und nimmt jeweils eine dogmatisch-systematische Neubestimmung vor. Anschließend entwickelt er eine grundlegende und vom herrschenden Verständnis abweichende Konzeption zur Rechtskraftwirkung gegenüber Dritten, die sich auch für die Konstellation des kollektiven Rechtsschutzes fruchtbar machen lässt.
Autorenporträt
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; 2008 Erste Juristische Prüfung; 2011 Promotion; Referendariat am OLG Düsseldorf; 2013 Zweites Staatsexamen; 2021 Habilitation (LMU München).