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Völkerrechtlichen Verträgen wird heute international eine hohe Bedeutung zugemessen. Gleichwohl sind die Regelungen des Grundgesetzes dahingehend allenfalls rudimentär ausgestaltet. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, welche Stellung den völkerrechtlichen Verträgen im nationalen Normgefüge zukommt und inwieweit dies die Handlungsmöglichkeiten von Exekutive und Legislative beeinflusst. Hatte doch das Bundesverfassungsgericht noch im Jahr 2015 - durch inhaltlichen Rekurs auf seine Entscheidung des Jahres 1957 - konstatiert, völkerrechtliche Verträge stünden einfachen Gesetzen gleich…mehr

Produktbeschreibung
Völkerrechtlichen Verträgen wird heute international eine hohe Bedeutung zugemessen. Gleichwohl sind die Regelungen des Grundgesetzes dahingehend allenfalls rudimentär ausgestaltet. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, welche Stellung den völkerrechtlichen Verträgen im nationalen Normgefüge zukommt und inwieweit dies die Handlungsmöglichkeiten von Exekutive und Legislative beeinflusst. Hatte doch das Bundesverfassungsgericht noch im Jahr 2015 - durch inhaltlichen Rekurs auf seine Entscheidung des Jahres 1957 - konstatiert, völkerrechtliche Verträge stünden einfachen Gesetzen gleich und damit sogleich den zwischenzeitlich aufgekommenen völkerrechtsfreundlicheren Auffassungen eine Absage erteilt. Ausgehend von diesem Befund analysiert die Arbeit die vorgebrachten Ansichten und schließt sodann mit der Entwicklung eines Lösungsmodells, das anhand eines fallgruppenorientierten Verfahrenskonzepts die praktische Konkordanz zwischen den widerstreitenden Verfassungsgrundsätzen anstrebt.
Autorenporträt
Florian Paul studierte von 2013 bis 2018 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. In der Zeit von 2014 bis 2018 war er an dieser als studentische Hilfskraft an der Professur für Öffentliches Recht tätig und ist dort seit 2018 als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. Zudem war er von 2018 bis 2019 in einer deutschen Wirtschaftskanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt. Seit März 2022 absolviert er das Referendariat im Bereich des OLG Frankfurt a.M. in Wiesbaden. Ebenfalls im März 2022 wurde er mit seiner von Herrn Prof. Dr. Sebastian Müller-Franken betreuten Dissertation promoviert.