Die europäische Biotechnologierichtlinie von 1998 versucht die Frage der Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen im Interesse der Rechtseinheit und -sicherheit innerhalb der EU neu zu beantworten. Sie gilt bereits seit ihrer Übernahme in die Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen für Europäische Patente und tritt mit ihrer Umsetzung auch unmittelbar für Deutschland in Kraft. Diese Arbeit untersucht vor dem Hintergrund ihrer Entwicklungsgeschichte, wie sich die Biotechnologierichtlinie in das bisherige Patentrecht einfügt und inwieweit sie dabei Ausdruck eines Kompromisses von ökonomisch begründeter Patentierungsbereitschaft und ethisch begründeter Patentierungsskepsis ist.