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Bei der landwirtschaftlichen Entwicklung Afrikas spielen die Knderun gen des Bodenrechts eine widttige Rolle. Die bestehenden Bodenrechtsord nungen beruhen nodt zum überwiegenden Teil auf Stammesgewohnheits recht und reflektieren Wirtsdtafts- und Sozialordnungen, die schon weit gehend der Vergangenheit angehören. Der Aufbau einer leistungsfähigen Landwirtschaft ist zumeist nidtt ohne die vorgängige oder zumindest gleidt zeitige Knderung der alten Bodenordnungssysteme möglidt. Obwohl die Bedeutung des Bodenrechts im Rahmen der landwirtsdtaft lichen Entwicklung von vielen erkannt worden ist,…mehr

Produktbeschreibung
Bei der landwirtschaftlichen Entwicklung Afrikas spielen die Knderun gen des Bodenrechts eine widttige Rolle. Die bestehenden Bodenrechtsord nungen beruhen nodt zum überwiegenden Teil auf Stammesgewohnheits recht und reflektieren Wirtsdtafts- und Sozialordnungen, die schon weit gehend der Vergangenheit angehören. Der Aufbau einer leistungsfähigen Landwirtschaft ist zumeist nidtt ohne die vorgängige oder zumindest gleidt zeitige Knderung der alten Bodenordnungssysteme möglidt. Obwohl die Bedeutung des Bodenrechts im Rahmen der landwirtsdtaft lichen Entwicklung von vielen erkannt worden ist, haben bisher nur wenige Länder Tropisdt-Afrikas größere Anstrengungen unternommen, das Boden redtt zu reformieren und die Reform auch in nennenswertem Umfang in der Praxis durchzusetzen. Um so beachtlidter ist das seit Mitte der fünfziger Jahre laufende Reformprogramm in Kenya, das die vollständige Ersetzung des afrikanisdten Bodengewohnheitsrechts durdt eine umfassende neue Bodenrechtsgesetzgebung beinhaltet. Der Verfasser hat sidt 1963 mehrere Monate in Kenya aufgehalten, um das Material zu dieser Studie zusammenzutragen und die praktisdte Durdt führung sowie bereits erkennbare Auswirkungen der Reform an Ort und Stelle zu untersuchen. Dies wäre nicht möglidt gewesen ohne die dankens werte Unterstützung der örtlidten Behörden und vor allem des damaligen Staatssekretärs im Ministry of Lands, Nairobi, Mr. F. D. HoMAN, der selbst maßgeblich an der Vorbereitung und späteren Anwendung der Reform gesetzgebung beteiligt gewesen ist. Zu besonderem Dank verpflichtet ist der Verfasser auch Herrn Dr. W. MARQUARDT, dem Leiter der Afrika-Studienstelle des Ho-Instituts, für seine verständnisvolle mensdtliche und wissenschaftlidte Betreuung, sowie der Fritz-Thyssen-Stiftung für die großzügige Unterstützung und Herrn Profes sor Dr. E. 0TREMBA für die liebenswürdige Förderung.
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