Die Untersuchung widmet sich der Bürgschaft im Rechtsleben Hamburgs während der letzten drei Jahrhunderte, in denen noch Hamburgisches Recht diese Materie regelte. Die Rechtsnormen, die Der Stadt Hamburg Gerichts-Ordnung und Statuta von 1603 über dieses Institut enthielten, werden nach Herkunft, Inhalt und Wirkung dargestellt und gewürdigt. Dabei werden die Rechtsprechung, soweit es die Quellen gestatten, und deren wissenschaftliche Begleitung anschaulich. Außerdem wird der Blick auf die Lebenssachverhalte gelenkt, denen die Bürgschaft diente. Im Recht der Bürgschaft verschmelzen Einflüsse des römischen Rechts mit deutsch-rechtlichen Elementen. Die Regelung der Bürgschaft im Hamburgischen Stadtrecht zeigt dieses über Jahrhunderte vorherrschende Sicherungsmittel im Übergang zu einer modernen, wissenschaftlich unterstützten Kodifikation.