Im Spannungsfeld der Wechselwirkung verschiedener Grundrechtsträger einerseits sowie der Prinzipien der Etathoheit des Staates und der Freiheit der Lehre und Wissenschaft andererseits bewegt sich die Problematik des numerus clausus. Den Gerichten fällt hier die diffizile Aufgabe zu, die Grundsätze des freiheitlich-demo- kratischen Rechtsstaats gegen eine ausufernde Entwicklung des Teilhaberechtsgedankens bis hin zum Wohlfahrtsstaat mit planstaatlichen Elementen zu schützen.
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