Die Arbeit befaßt sich mit der Situation der deutschen Bundesländer bei der Verwirklichung der Europäischen Union. Die Maßstäbe werden durch den Integrationsstand des Unionsvertrages und die Mitwirkungsrechte der Länder nach dem 1992 neugefaßten Art. 23 GG abgesteckt. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem zwei Themenschwerpunkte: Primär geht es um die Frage, ob durch den Umfang der bisher und in Zukunft den Bundesländern integrationsbedingt entzogenen Kompetenzen deren Qualität als staatliche Einheiten mit eigenständigem politischem Gestaltungsspielraum in Mitleidenschaft gezogen wird, ob sich die Länder also zu "reinen Verwaltungseinheiten", wie dies einmal überspitzt formuliert wurde, entwickelt haben oder sich entwickeln werden. Verfassungsrechtliche Grundlage dieser Beurteilung ist das Bundesstaatsprinzip i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG. Unter Zugrundelegung des so ermittelten Befundes wurde untersucht, ob und wie die Länder - da eine Beteiligung unmittelbar auf europäischer Ebene gemeinschaftsvertraglich nicht vorgesehen ist - an der innerstaatlichen Willensbildung in Unionsangelegenheiten mitwirken können.