Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2014 erstmalig eingehend in zwei Urteilen mit der Bundesversammlung beschäftigt. Als reines Kreationsorgan habe es bei seiner einzigen Funktion - der Wahl des Bundespräsidenten gemäß Art. 54 GG - die besondere Würde des Amtes zu unterstreichen. Als ein eigentümlicher, demokratisch veredelter Rückgriff auf das Erbe der konstitutionellen Monarchie sei diese Wahl alles in allem eine Kür.
Diese These kann verfassungsgeschichtlich nicht gestützt werden, vielmehr zeigen sich auch markante Parallelen zu einem Parlament. Die staatsrechtliche Analyse spricht in der Gesamtschau für eine Charakterisierung als »Organ mixtum compositum«. Als solches vereinigt das oberste Bundesorgan parlaments- und kürähnliche Elemente. Dies hat je nach Verfahrensstand im Ablauf einer Bundesversammlung weitreichende Folgen: Der Sitzungsleitung und den Mitgliedern sind unterschiedliche und umfassende Befugnisse u.a. in Bezug auf Antrags- und Ausspracherechte zuzugestehen, die künftig zu beachten sind.
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Diese These kann verfassungsgeschichtlich nicht gestützt werden, vielmehr zeigen sich auch markante Parallelen zu einem Parlament. Die staatsrechtliche Analyse spricht in der Gesamtschau für eine Charakterisierung als »Organ mixtum compositum«. Als solches vereinigt das oberste Bundesorgan parlaments- und kürähnliche Elemente. Dies hat je nach Verfahrensstand im Ablauf einer Bundesversammlung weitreichende Folgen: Der Sitzungsleitung und den Mitgliedern sind unterschiedliche und umfassende Befugnisse u.a. in Bezug auf Antrags- und Ausspracherechte zuzugestehen, die künftig zu beachten sind.
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»Die Auswahl der behandelten Fragen verdeutlicht zugleich den Mehrwert der vorliegenden Arbeit. Ausgehend von den verfassungsrechtlichen Vorgaben hat Eibach eine umfassende Kommentierung des für die Wahl des Bundespräsidenten einschlägigen Rechts vorgelegt, das er vor dem Hintergrund des Rechtscharakters der Bundesversammlung als "Organ mixtum compositum" auslegt und damit Anregungen für eine Neujustierung der Befugnisse von Sitzungsleitung und Mitgliedern unterbreitet. Es ist dem Ansatz der Arbeit geschuldet, dass er die Vielzahl der bislang getrennt voneinander diskutierten Fragen nicht nur zusammenführt, sondern auch unter dem einheitlichen Blickwinkel ihres parlaments- oder kürähnlichen Charakters untersucht. Die parlamentsrechtlichen Bezüge und zahlreichen Literaturnachweise machen die Arbeit aber auch für einen breiteren Leserkreis interessant.« Dr. Wito Schwanengel, in: Die Öffentliche Verwaltung, 24/2024 »Eibach arbeitet die im Umfeld der Wahl des Bundespräsidenten im Rahm stehenden verfassungsrechtlichen Fragen grundlegend auf. Durch seinen historisch-politischen Abriss der rechtlichen und politischen Interessenkämpfe im Vorfeld der heutigen Regelung, eröffnet sich auch ein besseres Verständnis für die Hintergründe des zwischen parlamentarischer Wahl und monarchistischer Kür stehenden Wahlverfahrens. Eibach schließt mit seinem Werk aber auch eine Lücke in der bisherigen Kommentarliteratur. Durch seine umfassende Behandlung des Themas ist es zukünftig das Standardwerk für alle, die sich beruflich oder wissenschaftlich mit der Wahl des Bundespräsidenten befassen.« Knut Engelbrecht, in: Zeitschrift für Wahlorganisation und Wahlrecht, 2/2024 »Die nächste Bundesversammlung wird zwar (voraussichtlich) erst im Jahr 2027 stattfinden: wer sich aber schon heute mit ihr befassen möchte (oder befassen muss), findet in vorliegender Arbeit nicht nur ein ideales Drehbuch, sondern wird auch für alle mit ihr möglicherweise verbundenen Probleme sensibilisiert und beraten. Denn das ist Eibach auch: ein Kommentar zu Art. 54 GG und zu den 14 Paragraphen des BPWahlG!« Dr. Michael Fuchs, in: Deutsches Verwaltunsgblatt, 18/2024