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Die Gefahren des internationalen Terrorismus werfen nicht nur politische, sondern auch verfassungsrechtliche Grundsatzfragen auf: Welche rechtlichen Einsatzmöglichkeiten hat die Bundeswehr im Innern? Ist eine Reform der Wehrverfassung notwendig und vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Schranken des Grundgesetzes zulässig? Diese Arbeit untersucht die Einbettung des Katastrophennotstandsrechts in die Wehrverfassung des Grundgesetzes anhand einer Untersuchung von Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte und Teleologie. Dabei kommt der Autor zum Ergebnis,…mehr

Produktbeschreibung
Die Gefahren des internationalen Terrorismus werfen nicht nur politische, sondern auch verfassungsrechtliche Grundsatzfragen auf: Welche rechtlichen Einsatzmöglichkeiten hat die Bundeswehr im Innern? Ist eine Reform der Wehrverfassung notwendig und vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Schranken des Grundgesetzes zulässig? Diese Arbeit untersucht die Einbettung des Katastrophennotstandsrechts in die Wehrverfassung des Grundgesetzes anhand einer Untersuchung von Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte und Teleologie. Dabei kommt der Autor zum Ergebnis, dass das Katastrophennotstandsrecht Teil des Staatsnotstandsrechts ist, aber vom innenpolitischen Staatsnotstand zu differenzieren ist. Auch lässt sich Art. 35 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 nicht ohne weiteres in das System der Amtshilfe einfügen. Abschließend werden unterschiedliche Reformvorschläge zur Änderung der Wehrverfassung untersucht.
Autorenporträt
Christian Hümmer wurde 1981 in Traunstein geboren. 2002 begann er mit dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau. 2006 legte er das Erste juristische Staatsexamen ab, danach wurde er zur Promotion an der Universität Passau zugelassen. Das Promotionsverfahren wurde 2011 abgeschlossen. Das Zweite juristische Staatsexamen legte der Autor Mitte 2011 ab. Er ist als Rechtsanwalt in einer renommierten, öffentlich-rechtlich geprägten Anwaltskanzlei in München tätig.