Die Gemeindelandschaft des Kantons Wallis zeichnet sich durch einen Dualismus von Einwohnergemeinde und Burgergemeinde aus. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Kompetenzen von der Burger- auf die Einwohnergemeinde übertragen. Die Existenzberechtigung der Burgergemeinde und ihr Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft wurden in der Vergangenheit daher wiederholt infrage gestellt. Die vorliegende Arbeit untersucht die Institution der Burgergemeinde, ihre Rechtsstellung und die Rechtsstellung ihrer Mitglieder aus einer öffentlich-rechtlichen Perspektive. Hierbei bieten sich Überlegungen de lege ferenda aufgrund der bereits angedachten Teil- und Totalrevisionen der Kantonsverfassung besonders an. Da auch in anderen Kantonen ähnliche Körperschaften existieren, erfolgt die Untersuchung unter Einbezug eines interkantonalen Vergleichs. Autorin: Franziska Ruff
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