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Die Business Judgment Rule gem. 93 Abs. 1 S. 2 AktG ist bereits seit mehr als zehn Jahren Bestandteil des deutschen Aktienrechts. Dagegen ist die Anwendung der Business Judgment Rule auf andere Gesellschaftsformen weitestgehend ungeklärt. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor anhand der Legitimationsgrundlagen des 93 Abs. 1 S. 2 AktG, ob die Business Judgment Rule, die zu einer Haftungserleichterung für den aktienrechtlichen Vorstand im Rahmen von unternehmerischen Entscheidungen führt, auf die Geschäftsleiter der monistischen SE, der GmbH, der Genossenschaft, der Stiftung, des Vereins…mehr

Produktbeschreibung
Die Business Judgment Rule gem.
93 Abs. 1 S. 2 AktG ist bereits seit mehr als zehn Jahren Bestandteil des deutschen Aktienrechts. Dagegen ist die Anwendung der Business Judgment Rule auf andere Gesellschaftsformen weitestgehend ungeklärt. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor anhand der Legitimationsgrundlagen des
93 Abs. 1 S. 2 AktG, ob die Business Judgment Rule, die zu einer Haftungserleichterung für den aktienrechtlichen Vorstand im Rahmen von unternehmerischen Entscheidungen führt, auf die Geschäftsleiter der monistischen SE, der GmbH, der Genossenschaft, der Stiftung, des Vereins und der Personengesellschaften anwendbar ist. Aufgrund dieser beispielhaften Untersuchung hat der Autor im Ergebnis festgehalten, dass die Business Judgment Rule kein aktienrechtsspezifisches, sondern vielmehr ein typübergreifendes Institut ist und auch in anderen Rechtsformen als der Aktiengesellschaft unter Beachtung von bestimmten Modifikationen zu Haftungserleichterungen führt.
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Rezensionen
»Das Werk empfiehlt sich daher besonders für Juristen und Ökonomen, die einen breit angelegten Überblick über das vielschichtige
Thema des Geschäftsleiterermessens suchen.« Prof. Dr. Daniel Graewe, in: Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen, 2/2019