In der Verantwortung des preußischen Großkanzlers Johann Graf von Carmer wurde das Justizwesen in Preußen und im preußisch gewordenen Schlesien im 18. Jahrhundert einer weitreichenden Reform unterzogen. Kern dieser Reformen bildete die Einführung des Amtsermittlungsgrundsatzes in den Zivilprozess und die gleichzeitige Entfernung der Advokaten aus den betreffenden gerichtlichen Verfahren. Diese Untersuchung widmet sich daher der vergleichenden Analyse ausgesuchter prozessualer Aspekte der wesentlichen Gesetzesmaterialien, die uns zu den Carmerschen Justizreformen zur Verfügung stehen. Durch diese vergleichende Betrachtung wird überdies die bislang streitige Frage der tatsächlichen Urheberschaft des Corpus Juris Fridericianum geklärt.
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