In Deutschland wird eine lebhafte Diskussion über die CCS-Technik (Carbon Capture and Storage) geführt. Die Diskussion umfasst dabei ein ganzes Konvolut an Argumenten für und gegen den Einsatz der Technik. Allen Argumenten ist jedoch gemein, dass sie einen starken Zukunftsbezug aufweisen, also ausschließlich die Belange künftiger Generationen betreffen. Der Autor verrechtlicht die Argumente, indem sie anhand des bestehenden Rechtsrahmens bewertet werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der verbindlichen Vorgaben des Art. 20a Grundgesetz. Dabei wird die Staatszielbestimmung unter anderem auf Aspekte der Ressourcenallokation, Generationengerechtigkeit und Risikoverantwortung angewendet. Damit gibt diese Arbeit eine rechtliche Antwort auf die CCS-Diskussion und bietet eine Bewertungsschablone für andere Zukunftstechniken.