Der Entschluss von CDU, CSU und SPD im Herbst 1966 zur Bildung einer gemeinsamen Bundesregierung markiert eine Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD fanden sich in einer Regierungskoalition wieder, nachdem sie sich von 1949 bis 1966 als Regierungs- und Oppositionsfraktion nicht selten heftige parlamentarische Gefechte geliefert hatten. Die Sitzungsprotokolle der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind für die Politik der Unionsparteien in den Jahren der ersten Großen Koalition von 1966 bis 1969 eine unverzichtbare Quelle. Das Verhältnis der Fraktion zu ihren wichtigsten Partnern auf der politischen Bühne, also der Regierung und der Partei, sowie das Mit- und das Gegeneinander mit den anderen Fraktionen des Parlaments können anhand der Protokolle analysiert werden. Schließlich und nicht zuletzt geben sie Auskunft über die inhaltliche Arbeit der Fraktion im Bundestag. Die Notstandsgesetzgebung, die Finanzverfassungsreform, die Debatte über die Verjährung von Mord und Völkermord, der Atomwaffensperrvertrag, die Verkehrspolitik ("Leber-Plan"), die Wahlrechtsfrage oder auch die Frage der Mitbestimmung und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall waren Themen, mit denen sich die CDU/CSU-Fraktion intensiv auseinandersetzte, die in der Fraktion umstritten waren oder zu Kontroversen mit der SPD-Fraktion oder der Regierung führten.
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