Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Dass Unternehmenswerte anstelle von Zahlungsströmen auf Basis von Rechnungswesendaten berechnet werden können, wurde spätestens durch die Arbeiten von Preinreich und Lücke Mitte des vorigen Jahrhunderts bekannt. Durch die beiden Autoren wurde formal nachgewiesen, dass zur Berechnung des Kapitalwertes einer Investition statt der Zahlungsströme auch die Periodenerfolge der Rechnungslegung verwendet werden können.
Für die Anwendbarkeit dieser auf so genannten Residualgewinnen basierenden Bewertung muss die Ermittlung der Periodenerfolge aber einer unentbehrlichen Voraussetzung folgen, die als Clean Surplus Bedingung bezeichnet wird. Die Clean Surplus Bedingung besagt, dass sämtliche Änderungen im buchmäßigen Eigenkapital, die nicht aus direkten Transaktionen zwischen Eignern und Unternehmen resultieren, in der Erfolgsrechnung erfasst werden müssen . Wird die Clean Surplus Bedingung erfüllt, entspricht der Unternehmenswert theoretisch der Summe des Eigenkapitals und des Barwerts der Residualgewinne.
In der Praxis gibt es jedoch kaum ein Rechnungslegungssystem, das der Clean Surplus Bedingung durchgängig folgt. Vor diesem Hintergrund und angesichts der zunehmenden Anzahl von Clean Surplus Verstößen in der internationalen Rechnungslegungspraxis erscheint es verwunderlich, dass die Clean Surplus Bedingung in der aktuellen Diskussion um das Residualgewinnmodell (RGM) bisher nur eine untergeordnete Rolle spielt. Stattdessen wird die Clean Surplus Bedingung vorwiegend im bilanztheoretischen Kontext diskutiert.
Mit der Implementierung der International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) in Deutschland vollzog sich ein grundlegender Wandel der Rechnungslegung von einem durch das Vorsichts- und Imparitätsprinzip geprägten zu einem stärker an beizulegenden Zeitwerten ausgerichteten System.
Damit wird dem Ziel des International Accounting Standards Boards (IASB) Rechnung getragen, ein kapitalmarktorientiertes Rechnungslegungssystem zu entwickeln, das den Kapitalmarktteilnehmern und anderen Nutzern dieser Informationen bei der Entscheidungsfindung helfen soll. Als entscheidungsnützlich werden die Informationen bezeichnet, mit deren Hilfe die Fähigkeit eines Unternehmens, Cashflows zu erzeugen, beurteilt werden kann. Dadurch soll den Unternehmenseignern, Gläubigern und anderen Interessengruppen die Möglichkeit gegeben werden, die Beträge, den Zeitpunkt und das Risiko zukünftiger Zahlungsein- und -ausgänge abschätzen und damit die eigene Position gegenüber dem Unternehmen bewerten zu können.
In manchen Fällen schlagen sich jedoch nach IAS/IFRS nicht alle Erträge und Aufwendungen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nieder. Einige Sachverhalte, die zumeist aus Wertveränderungen bestimmter Vermögenswerte resultieren, werden direkt erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Diese Vorgehensweise verstößt zwar gegen die Clean Surplus Bedingung, soll aber einen besseren Einblick in die Vermögenslage des Unternehmens ermöglichen, da stille Reserven und Lasten sichtbar gemacht werden. Gleichzeitig wird ein nachhaltiger, weniger volatiler und damit besser prognostizierbarer Periodenerfolg ausgewiesen. Als Konsequenz dieser Gegebenheiten wird eine genauere Einschätzung der künftigen Zahlungsstrukturen vermutet.
Die in der internationalen Rechnungslegung begangenen Clean Surplus Verstöße wären damit teilweise mit der Verbesserung der Prognose künftiger Cashflowströme gerechtfertigt, wodurch die Anwendung der in der Unternehmensbewertung stark verbreiteten Discounted Cashflow (DCF) Methode nicht unwesentlich erleichtert werde...
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Dass Unternehmenswerte anstelle von Zahlungsströmen auf Basis von Rechnungswesendaten berechnet werden können, wurde spätestens durch die Arbeiten von Preinreich und Lücke Mitte des vorigen Jahrhunderts bekannt. Durch die beiden Autoren wurde formal nachgewiesen, dass zur Berechnung des Kapitalwertes einer Investition statt der Zahlungsströme auch die Periodenerfolge der Rechnungslegung verwendet werden können.
Für die Anwendbarkeit dieser auf so genannten Residualgewinnen basierenden Bewertung muss die Ermittlung der Periodenerfolge aber einer unentbehrlichen Voraussetzung folgen, die als Clean Surplus Bedingung bezeichnet wird. Die Clean Surplus Bedingung besagt, dass sämtliche Änderungen im buchmäßigen Eigenkapital, die nicht aus direkten Transaktionen zwischen Eignern und Unternehmen resultieren, in der Erfolgsrechnung erfasst werden müssen . Wird die Clean Surplus Bedingung erfüllt, entspricht der Unternehmenswert theoretisch der Summe des Eigenkapitals und des Barwerts der Residualgewinne.
In der Praxis gibt es jedoch kaum ein Rechnungslegungssystem, das der Clean Surplus Bedingung durchgängig folgt. Vor diesem Hintergrund und angesichts der zunehmenden Anzahl von Clean Surplus Verstößen in der internationalen Rechnungslegungspraxis erscheint es verwunderlich, dass die Clean Surplus Bedingung in der aktuellen Diskussion um das Residualgewinnmodell (RGM) bisher nur eine untergeordnete Rolle spielt. Stattdessen wird die Clean Surplus Bedingung vorwiegend im bilanztheoretischen Kontext diskutiert.
Mit der Implementierung der International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) in Deutschland vollzog sich ein grundlegender Wandel der Rechnungslegung von einem durch das Vorsichts- und Imparitätsprinzip geprägten zu einem stärker an beizulegenden Zeitwerten ausgerichteten System.
Damit wird dem Ziel des International Accounting Standards Boards (IASB) Rechnung getragen, ein kapitalmarktorientiertes Rechnungslegungssystem zu entwickeln, das den Kapitalmarktteilnehmern und anderen Nutzern dieser Informationen bei der Entscheidungsfindung helfen soll. Als entscheidungsnützlich werden die Informationen bezeichnet, mit deren Hilfe die Fähigkeit eines Unternehmens, Cashflows zu erzeugen, beurteilt werden kann. Dadurch soll den Unternehmenseignern, Gläubigern und anderen Interessengruppen die Möglichkeit gegeben werden, die Beträge, den Zeitpunkt und das Risiko zukünftiger Zahlungsein- und -ausgänge abschätzen und damit die eigene Position gegenüber dem Unternehmen bewerten zu können.
In manchen Fällen schlagen sich jedoch nach IAS/IFRS nicht alle Erträge und Aufwendungen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nieder. Einige Sachverhalte, die zumeist aus Wertveränderungen bestimmter Vermögenswerte resultieren, werden direkt erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Diese Vorgehensweise verstößt zwar gegen die Clean Surplus Bedingung, soll aber einen besseren Einblick in die Vermögenslage des Unternehmens ermöglichen, da stille Reserven und Lasten sichtbar gemacht werden. Gleichzeitig wird ein nachhaltiger, weniger volatiler und damit besser prognostizierbarer Periodenerfolg ausgewiesen. Als Konsequenz dieser Gegebenheiten wird eine genauere Einschätzung der künftigen Zahlungsstrukturen vermutet.
Die in der internationalen Rechnungslegung begangenen Clean Surplus Verstöße wären damit teilweise mit der Verbesserung der Prognose künftiger Cashflowströme gerechtfertigt, wodurch die Anwendung der in der Unternehmensbewertung stark verbreiteten Discounted Cashflow (DCF) Methode nicht unwesentlich erleichtert werde...
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