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Die Frage, welche Tatsachen im Arrestverfahren darzulegen und glaubhaft zu machen sind, insbesondere ob auch die Beweislastregeln gelten, ist umstritten. Sie wird in den einzelnen Fallgruppen des einstweiligen Rechtsschutzes von einer jeweils herrschenden Meinung unterschiedlich beantwortet. Die vorliegende Arbeit will zunächst die Gründe für diese unterschiedliche Anwendung erarbeiten. Hieraus ergibt sich, daß die in 920 Abs. 2 ZPO geregelte Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast nicht isoliert gesehen werden kann. Sie ist vielmehr Teil eines komplexen Systems, das auch den Gegner schützen…mehr

Produktbeschreibung
Die Frage, welche Tatsachen im Arrestverfahren darzulegen und glaubhaft zu machen sind, insbesondere ob auch die Beweislastregeln gelten, ist umstritten. Sie wird in den einzelnen Fallgruppen des einstweiligen Rechtsschutzes von einer jeweils herrschenden Meinung unterschiedlich beantwortet. Die vorliegende Arbeit will zunächst die Gründe für diese unterschiedliche Anwendung erarbeiten. Hieraus ergibt sich, daß die in 920 Abs. 2 ZPO geregelte Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast nicht isoliert gesehen werden kann. Sie ist vielmehr Teil eines komplexen Systems, das auch den Gegner schützen will. Ziel der Arbeit ist die Darstellung dieses Systems, aber auch der Gründe für sein gelegentliches Versagen in einzelnen Fallgruppen des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die daraus resultierenden Anforderungen an eine gegenüber 920 Abs. 2 ZPO erweiterte Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast.
Autorenporträt
Der Autor: Wolfgang Walter wurde 1958 in Rastatt geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Referendarzeit in Freiburg war er von 1990 bis 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Rechtsanwalt beim BGH in Karlsruhe. Seit 1991 ist er Staatsanwalt in Freiburg. 1992 Promotion an der Universität Freiburg.