Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Universität Passau (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2007 wurde die amerikanische Wirtschaft von einer durch Spekulationen auf dem Finanz- und Immobilienmarkt verursachten Finanzkrise erschüttert, die sich negativ auf die gesamte Konjunktur in den USA ausgewirkt hat. Nach und nach ging diese Krise auf andere Länder und deren Volkswirtschaften über und aus der amerikanischen Wirtschaftskrise wurde eine Weltwirtschaftskrise.Ein Grund für diesen massiven Markteinbruch war das fehlende Verantwortungsbewusstsein der Manager. Vielen Führungskräften wird vorgeworfen, verantwortungslos und unverhältnismäßig den Unternehmenswert aufgebläht zu haben, um eine besonders hohe Vergütung zu rechtfertigen und durch die ihnen gewährten Aktienoptionen einen höheren Gewinn zu erlangen. Trotz der wirtschaftlichen Krise haben so allein im Jahr 2008 sieben Manager mehr
als 100 Millionen Dollar verdient. Zwar wurden viele Manager, die eine Teilschuld am wirtschaftlichen Untergang ihrer Unternehmen hatten, entlassen, strichen dabei aber immens hohe Abfindungszahlungen ein, die in Anbetracht der verursachten Schäden umstritten waren.All diese Vorkommnisse haben erhebliche Diskussionen bezüglich der Vorstandsvergütung hervorgerufen. Auch in Deutschland sind die Millionengehälter der Vorstände, vor allem die der DAX-Unternehmen, in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Immer häufiger wurde gefragt, ob solch hohe Vergütungen wirklich der tatsächlichen Arbeitsleistung entsprechen oder ob Manager einfach überbezahlt sind. Deshalb forderten viele Kritiker eine gesetzliche Regelung, die den Eingriff in die Gehälter ermöglicht. Zwar gab es schon seit über 70 Jahren solche Zugriffsmöglichkeiten im Aktiengesetz (AktG), hatte jedoch in der Praxis keinerlei Bedeutung. Auch eine Veränderung der Vergütungsstruktur der Vorstände und v.a. der Ausrichtung der variablen Vergütungsbestandteile, denen eine zu kurzfristige Orientierung vorgeworfen wurde, wurde verlangt.Um den Forderungen gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung, kurz das VorstAG, eingeführt. Dieses beinhaltet die Änderungen der Regelungen im Aktiengesetz und im Handelsgesetzbuch, die sich mit den Richtlinien für den Vorstand und insbesondere dessen Gehalt befassen.Hauptgegenstand der vorliegenden Arbeit ist es, die durch das VorstAG bewirkten Änderungen im AktG und HGB darzustellen, zu analysieren und anschließend kritisch zu würdigen.
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als 100 Millionen Dollar verdient. Zwar wurden viele Manager, die eine Teilschuld am wirtschaftlichen Untergang ihrer Unternehmen hatten, entlassen, strichen dabei aber immens hohe Abfindungszahlungen ein, die in Anbetracht der verursachten Schäden umstritten waren.All diese Vorkommnisse haben erhebliche Diskussionen bezüglich der Vorstandsvergütung hervorgerufen. Auch in Deutschland sind die Millionengehälter der Vorstände, vor allem die der DAX-Unternehmen, in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Immer häufiger wurde gefragt, ob solch hohe Vergütungen wirklich der tatsächlichen Arbeitsleistung entsprechen oder ob Manager einfach überbezahlt sind. Deshalb forderten viele Kritiker eine gesetzliche Regelung, die den Eingriff in die Gehälter ermöglicht. Zwar gab es schon seit über 70 Jahren solche Zugriffsmöglichkeiten im Aktiengesetz (AktG), hatte jedoch in der Praxis keinerlei Bedeutung. Auch eine Veränderung der Vergütungsstruktur der Vorstände und v.a. der Ausrichtung der variablen Vergütungsbestandteile, denen eine zu kurzfristige Orientierung vorgeworfen wurde, wurde verlangt.Um den Forderungen gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung, kurz das VorstAG, eingeführt. Dieses beinhaltet die Änderungen der Regelungen im Aktiengesetz und im Handelsgesetzbuch, die sich mit den Richtlinien für den Vorstand und insbesondere dessen Gehalt befassen.Hauptgegenstand der vorliegenden Arbeit ist es, die durch das VorstAG bewirkten Änderungen im AktG und HGB darzustellen, zu analysieren und anschließend kritisch zu würdigen.
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