Die Arbeit stellt die Tätigkeit der Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich umfassend dar. Der erste Teil hat deren Rechtsstellung zum Gegenstand. Untersucht wird die Zugehörigkeit zur Verwaltung, die Ausgestaltung der Aufsicht sowie deren Vereinbarkeit mit der Datenschutzrichtlinie, insbesondere deren Forderung nach völliger Unabhängigkeit der Aufsicht. Der zweite Teil widmet sich den Befugnissen der Datenschutzaufsicht. Ein zentrales Thema ist dabei die Rechtsnatur der Beratungs- und Informationstätigkeit sowie deren Bindungswirkung. Ferner wird die Bedeutung der teilweise europarechtswidrigen Rechtsstellung der Aufsichtsbehörden für die Rechtmäßigkeit deren Verwaltungshandelns erörtert. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Aufsicht und die Staatshaftung sind weitere Schwerpunkte.