Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Medizin - Geschichte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Institut für Geschichte der Medizin), Veranstaltung: Historische Grundlagen ärztlichen Denkens und Handelns, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte des Reproduktionsrechts des weiblichen Geschlechts ist in summa geprägt durch die Unterdrückung der Frau seitens des Mannes, was an vielen Orten der Welt auch heute noch Alltag ist. Diese Unfreiheit manifestierte sich in jedem denkbaren Ausmaß und den verschiedensten Formen, unter anderem dem Paragraphen 218 Strafgesetzbuch, eingeführt im Jahre 1872. Das Abtreibungsverbot in Deutschland hat sich bis dato in veränderter Form gehalten und schränkt weiterhin die Entscheidungsfreiheit von Schwangeren ein. Einige, wie etwa Petra Bläss, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, setzten sich in unserer Gegenwart dafür ein, diesen Paragraphen abzuschaffen und damit die Selbstbestimmung der Frau auf einer von vielen Ebenen einzuführen. So gibt es, seit Repression existiert, auch Betroffene, die sich diesen Umständen nicht unterordnen; sei es nun passiver oder aktiver Widerstand, in Form von Gesetzesbruch oder Organisation von politischen Gruppierungen. Zu der Zeit der Weimarer Republik war es der Abort, der dem Verstoß gegen die Gesetzeslage ein Gesicht gab. Dieser begleitete die, schon damals heftig diskutierte und heute immer noch aktuelle, Fragestellung, ob das oben genannte, gesetzliche Abortverbot abgeschafft werden sollte.
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