Ober das hier behandelte Problem sind in den letzten Jahren eine Anzahl kleinerer Schriften, namentlich Dissertationen, er schienen, die sich, aus G i e r k e schen Forschungen schopfend, vorzugsweise mit der zivilen Haftbarkeit juristischer Personen aus Delikt beschaftigen, die strafrechtliche Seite wird zumeist nur mit wenigen, verstandnislQsen Blicken gestreift. Man bedenkt nicht, dars das Problem der korperschaftlichen Haftpflicht aus eigenem Delikt erst richtig erfafst werden kann, wenn der Begriff des Verbandsdeliktes und die Stellung der Verbande im Strafrecht erklart sind. Auf diese…mehr
Ober das hier behandelte Problem sind in den letzten Jahren eine Anzahl kleinerer Schriften, namentlich Dissertationen, er schienen, die sich, aus G i e r k e schen Forschungen schopfend, vorzugsweise mit der zivilen Haftbarkeit juristischer Personen aus Delikt beschaftigen, die strafrechtliche Seite wird zumeist nur mit wenigen, verstandnislQsen Blicken gestreift. Man bedenkt nicht, dars das Problem der korperschaftlichen Haftpflicht aus eigenem Delikt erst richtig erfafst werden kann, wenn der Begriff des Verbandsdeliktes und die Stellung der Verbande im Strafrecht erklart sind. Auf diese strafrechtlichen Fragen deutet man uberall hin, an ihre grundlegende Losung tritt man nicht heran. Das versuche ich hier. Die Durchfuhrung des Themas verlangt viel rein konstruktives Gestalten, das leicht zu einer Abkehr von den geraden Wegen der fur die Praxis arbeitenden Rechtswissenschaft fiihren kann; die Tatsache, dars aus praktischer Tatigkeit empfangene Anregungen mich dazu fuhrten, demProblem nachzugehen, hat mich vielleicht doch nicht ganz irre gehen lassen. Aufrichtiges Dankgefuhl larst mich hier der mannigfachen Anregungen, insbesondere fur das vorliegende Thema, gedenken, die ich im Winter 190111902 durch haufige personliche Unter haltung mit Herrn Geheimrat Prof. Dr. von Lis z t zu Berlin erhalten habe. Zurich, im Dezember ]902. Ernst Hafter. Inhaltsverzeichnis. Seite E inleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Das Problem in der heutigen Literatur 1. - Gierke und seine Gefolgschaft 1. - Der Arbeitsplan 3. Erster Teil. 1. Das romische Recht . . . . . . 6 Die von Savigny entwickelte Fiktionstheorie des romischen Rechtes 6. - Das romische Quellenmaterial, der Streit daritber 8. - Die romische Bereicherungsklage 11.
Das Problem in der heutigen Literatur.- Gierke und seine Gefolgschaft.- Der Arbeitsplan.- Erster Teil.- Erster Teil.- 1. Das römische Recht.- Die von Savigny entwickelte Fiktionstheorie des römischen Rechtes.- Das römische Quellenmaterial, der Streit darüber.- Die römische Bereicherungsklage.- 2. Das mittelalterliche Recht.- Grundlinien germanischer Rechtsanschauung.- Das Verbandsrecht unter der Hand der Glossatoren, die Deliktsfähigkeit der Verbände.- Die Förderung des Verbandsrechtes durch die Kanonisten, Innocenz IV., Fiktionstheorie.- Die Postglossatoren; die Fixierung der Lehre von der Deliktsfähigkeit der Verbände durch Bartolus.- 3. Die Zerstörung der mittelalterlichen Doktrlin.- Der Codex jur. Bavarici crim. von 1751.- Die Zweifel an der Straffähigkeit der universitas, Malblanc, Feuerbach.- Das bayrische St.G.B. von 1813 und seine Ableger.- Hepp.- Savignys Läuterung des Problems durch die Fiktionstheorie.- Die Gefolgschaft Savignys.- 4. Der heutige Stand des Problems. Neuer Boden.- Römisch- und deutschrechtliche Auffassung.- Die drei Hauptrichtungen: 1. Die Folgerungen der Fiktionstheorie, die Literatur, das Reichsgericht, die Strafgesetzgebung.- 2. Das Prinzip der Willens-, Handlungs-, Delikts- und Straffähigkeit der Verbände, die Literatur, der spanische St.G.Entwurf Silvela, Spuren in der Nebenstrafgesetzgebung.- Kohler.- 3. Der Mittelweg: der reale, aber willens- und handlungsunfähige Personenverband, die Literatur, das deutsche B.G.B.- Das englische Recht und seine Tochterrechte.- Zweiter Teil.- Erster Abschnitt. Grundlagen.- 5. Begriff, Wesen und Leben der Personenverbände.- Der natürliche Zusammensclilufs der einzelnen Individuen zum Personenverband.- Das natürlicbe Wesen - vorläufig ohne Eücksicbt auf das reclitliclie Wesen - der Verbände, der "Sonderwille" des Verbandes.- Die Bedeutung und die Überspannung der organischen Gesellschafts- und Staatstheorie.- Der Zweckgedanke in der Personenverbandstheorie.- Die Begriffe der Organisation und des Verbandsorganes, Abgrenzung gegen den Stellvertretungsbegriff.- Organisationen und unorganisierte Personenmassen (les foules).- Die Stellung des Rechts gegenüber den organisierten Personenverbänden, Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit.- Entstehung der "rechtsfähigen" Verbände.- Die Rechtsfähigkeit eines Verbandes ist keine notwendige Voraussetzung seiner Delikts- und Straffähigkeit.- Die Stellung der Literatur zu dieser These, der Gesetzgebung (spanische, englischamerikanische Gesetze).- Anhang: Gemeinschaften zur gesamten Hand, ihre Stellung im Verbandssystem.- Anstalten und Stiftungen; sie sind handlungs- und deliktsunfähig; ihre zivile Haftbarkeit ist Haftung für fremde Schuld.- 6. Wollen und Handeln der Verbände.- Die Vorgänge des Wollens und Handelns.- Die Möglichkeiten der Willensbildung im Verbandsleben, der Einflufs des "Majoritätsprinzipes".- Tiefere Bedeutung und Wirken der Organisation.- Die Verbandshandlung, Verschiedenheit der Voraussetzungen der Willensbildung und Willensausführung (der Erhardsche Entwurf).- 7. Das Betätigungsgebiet der Personenverbände (Umfang der Willens- und Handlungsfähigkeit).- Die Umgrenzung der natürlichen Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände.- Der Standpunkt Gierkes.- Die Bedeutung des Zweckmomentes für den Umfang des Betätigungskreises.- Natürliches Können und rechtliches Dürfen.- Gierkes Dreiteilung der Körperschaftshandlungen.- Zweiter Abschnitt. Das Delikt der Personenverbände.- 8. Das schuldhafte Wollen und Handeln.- Aus der Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände ergibt sich die Präsumption ihrer Deliktsfähigkeit.- Der deliktische Wille, der Kreis der "Deliktsfähigen".- Die Bildung des deliktischen Willens bei den Personen verbänden (Jellinek, Gierke).- Willensausführung.- Das Delikt des Verbandes verglichen mit dem Delikt des einzelnen Menschen.- Die Versuchshandlung beim Verbandsdelikt.- Das Massenverbrechen.- 9. Das Ve
Das Problem in der heutigen Literatur.- Gierke und seine Gefolgschaft.- Der Arbeitsplan.- Erster Teil.- Erster Teil.- 1. Das römische Recht.- Die von Savigny entwickelte Fiktionstheorie des römischen Rechtes.- Das römische Quellenmaterial, der Streit darüber.- Die römische Bereicherungsklage.- 2. Das mittelalterliche Recht.- Grundlinien germanischer Rechtsanschauung.- Das Verbandsrecht unter der Hand der Glossatoren, die Deliktsfähigkeit der Verbände.- Die Förderung des Verbandsrechtes durch die Kanonisten, Innocenz IV., Fiktionstheorie.- Die Postglossatoren; die Fixierung der Lehre von der Deliktsfähigkeit der Verbände durch Bartolus.- 3. Die Zerstörung der mittelalterlichen Doktrlin.- Der Codex jur. Bavarici crim. von 1751.- Die Zweifel an der Straffähigkeit der universitas, Malblanc, Feuerbach.- Das bayrische St.G.B. von 1813 und seine Ableger.- Hepp.- Savignys Läuterung des Problems durch die Fiktionstheorie.- Die Gefolgschaft Savignys.- 4. Der heutige Stand des Problems. Neuer Boden.- Römisch- und deutschrechtliche Auffassung.- Die drei Hauptrichtungen: 1. Die Folgerungen der Fiktionstheorie, die Literatur, das Reichsgericht, die Strafgesetzgebung.- 2. Das Prinzip der Willens-, Handlungs-, Delikts- und Straffähigkeit der Verbände, die Literatur, der spanische St.G.Entwurf Silvela, Spuren in der Nebenstrafgesetzgebung.- Kohler.- 3. Der Mittelweg: der reale, aber willens- und handlungsunfähige Personenverband, die Literatur, das deutsche B.G.B.- Das englische Recht und seine Tochterrechte.- Zweiter Teil.- Erster Abschnitt. Grundlagen.- 5. Begriff, Wesen und Leben der Personenverbände.- Der natürliche Zusammensclilufs der einzelnen Individuen zum Personenverband.- Das natürlicbe Wesen - vorläufig ohne Eücksicbt auf das reclitliclie Wesen - der Verbände, der "Sonderwille" des Verbandes.- Die Bedeutung und die Überspannung der organischen Gesellschafts- und Staatstheorie.- Der Zweckgedanke in der Personenverbandstheorie.- Die Begriffe der Organisation und des Verbandsorganes, Abgrenzung gegen den Stellvertretungsbegriff.- Organisationen und unorganisierte Personenmassen (les foules).- Die Stellung des Rechts gegenüber den organisierten Personenverbänden, Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit.- Entstehung der "rechtsfähigen" Verbände.- Die Rechtsfähigkeit eines Verbandes ist keine notwendige Voraussetzung seiner Delikts- und Straffähigkeit.- Die Stellung der Literatur zu dieser These, der Gesetzgebung (spanische, englischamerikanische Gesetze).- Anhang: Gemeinschaften zur gesamten Hand, ihre Stellung im Verbandssystem.- Anstalten und Stiftungen; sie sind handlungs- und deliktsunfähig; ihre zivile Haftbarkeit ist Haftung für fremde Schuld.- 6. Wollen und Handeln der Verbände.- Die Vorgänge des Wollens und Handelns.- Die Möglichkeiten der Willensbildung im Verbandsleben, der Einflufs des "Majoritätsprinzipes".- Tiefere Bedeutung und Wirken der Organisation.- Die Verbandshandlung, Verschiedenheit der Voraussetzungen der Willensbildung und Willensausführung (der Erhardsche Entwurf).- 7. Das Betätigungsgebiet der Personenverbände (Umfang der Willens- und Handlungsfähigkeit).- Die Umgrenzung der natürlichen Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände.- Der Standpunkt Gierkes.- Die Bedeutung des Zweckmomentes für den Umfang des Betätigungskreises.- Natürliches Können und rechtliches Dürfen.- Gierkes Dreiteilung der Körperschaftshandlungen.- Zweiter Abschnitt. Das Delikt der Personenverbände.- 8. Das schuldhafte Wollen und Handeln.- Aus der Willens- und Handlungsfähigkeit der Verbände ergibt sich die Präsumption ihrer Deliktsfähigkeit.- Der deliktische Wille, der Kreis der "Deliktsfähigen".- Die Bildung des deliktischen Willens bei den Personen verbänden (Jellinek, Gierke).- Willensausführung.- Das Delikt des Verbandes verglichen mit dem Delikt des einzelnen Menschen.- Die Versuchshandlung beim Verbandsdelikt.- Das Massenverbrechen.- 9. Das Ve
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