Die in § 1198 des Chinesischen Zivilgesetzbuchs geregelte Sicherheitsgewährleistungspflicht [ ] wird als Adoption des deutschen Rechtskonzepts der Verkehrspflicht angesehen. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, vor dem Hintergrund der Kodifikation des chinesischen Zivilgesetzbuchs eine problemorientierte Untersuchung zu Schlüsselfragen des Deliktsrechts durchzuführen und auch einen funktionalen Rechtsvergleich zu machen.
Der Vergleich bezieht sich zunächst auf die Grundfrage der Rechtswidrigkeit. Trotz des wesentlichen strukturellen Unterschieds bildet das deutsche Deliktsrecht auch einen Referenzpunkt für das chinesische Deliktsrecht. Anschließend erfolgt ein Vergleich in Bezug auf die den Verkehrspflichten gegenüber unbefugt handelnden Geschädigten. Schließlich wird auf die Haftungsproblematik beim Dazwischentreten Dritter eingegangen. Bei Behandlung der Haftungsproblematik in diesem Zusammenhang sind das Außen- und das Innenverhältnis voneinander zu trennen.
Der Vergleich bezieht sich zunächst auf die Grundfrage der Rechtswidrigkeit. Trotz des wesentlichen strukturellen Unterschieds bildet das deutsche Deliktsrecht auch einen Referenzpunkt für das chinesische Deliktsrecht. Anschließend erfolgt ein Vergleich in Bezug auf die den Verkehrspflichten gegenüber unbefugt handelnden Geschädigten. Schließlich wird auf die Haftungsproblematik beim Dazwischentreten Dritter eingegangen. Bei Behandlung der Haftungsproblematik in diesem Zusammenhang sind das Außen- und das Innenverhältnis voneinander zu trennen.