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Eine Zusammenstellung der Deutschen Opiumgeseugebung hat seit langem gefehlt. Wenn dies bereits früher beklagt wurde, dann um so mehr jdzt, als durch die Kriegsereignisse viele Sammel- und Nachschlagewerke verlorengegangen sind. Der Fortfall der Reichsaufsicht über den Verkehr mit Betäubungs mitteln und die neue Zuständigkeit von Lartdesbehörden hat bisher noch nicht zu einer Anderung des Opiumgesetzes geführt. Die folgendoe Zu sammenstellung konnte daher nur die Opiumgesetzgebung nach dem Stande von 1945 bringen. Gesetz und Verordnungen wurden in dieser Fassung wortwörtlich abgedruckt,…mehr

Produktbeschreibung
Eine Zusammenstellung der Deutschen Opiumgeseugebung hat seit langem gefehlt. Wenn dies bereits früher beklagt wurde, dann um so mehr jdzt, als durch die Kriegsereignisse viele Sammel- und Nachschlagewerke verlorengegangen sind. Der Fortfall der Reichsaufsicht über den Verkehr mit Betäubungs mitteln und die neue Zuständigkeit von Lartdesbehörden hat bisher noch nicht zu einer Anderung des Opiumgesetzes geführt. Die folgendoe Zu sammenstellung konnte daher nur die Opiumgesetzgebung nach dem Stande von 1945 bringen. Gesetz und Verordnungen wurden in dieser Fassung wortwörtlich abgedruckt, trotzdem sie in einzelnen Teilen durch den Zu samm-enbruch und seine Folgen überholt sind. 1n der Einleitung und den Anmerkungen wurde aber auf ,.die geänderten Zuständigkeiten hingewiesen und soweit möglich die augenblickliche Regelung der Aufsicht angedeutet. Diesen Unterschied zwischen dem Wortlaut des Gesetzes und seiner praktischen Durchführung zu beheben und für Deutschland auf diesem Gebietwieder einheitliche Verhältnisse zu schaffen, ist zur Zeit nur den Besatzungsmächten über einen Beschluß des Kontrollrates möglich. Die vier internationalen Opiumabkommen wurden in diese Zusammen stellung nicht aufgenommen, da sie nur für einen sehr kleinen Kreis Bedeutnng haben. Be r lj n , im Oktober 1947. Inhaltsverzeichnis Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....... .