Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,2, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundesregierung veröffentlichte am 15.12.2010 ihren jährlich erscheinenden Bericht über die Rüstungsexportpolitik für das Berichtsjahr 2009. Nach den Politischen Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ist sie verpflichtet, diesen dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Dies hat zum Ziel, ein hinreichendes Maß an Transparenz im Hinblick auf die rüstungsexportpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung zu gewährleisten.Die darin nachgeiesenen rüstungsexportpolitischen Entscheidungen werden im Anschluss an die Veröffentlichung regelmäßig zum Gegenstand von Debatten im Deutschen Bundestag: Eine eindeutige Position vertritt in diesen Debatten die Linkspartei, welche "es grundsätzlich falsch [findet], dass Deutschland überhaupt Geld damit verdient, Waffen in alle Welt zu exportieren", Rüstungsexporte also ohne Einschränkungen ablehnt. Die SPD hingegen argumentiert zurückhaltender, möglicherweise auch im Bewusstsein um ihre Beteiligung an der Mehrheit der 2009 erteilten Exportgenehmigungen, kann jedoch "bei der derzeitigen Bundesregierung (...) Aufweichungstendenzen bei der konsequenten Durchsetzung einer restriktiven Rüstungsexportpolitik" erkennen.Ein gemeinsames Merkmal aller dieser Debatten um rüstungsexportpolitische Entscheidungen ist, dass der Bundesregierung von Seiten der Opposition in jedem Fall bescheinigt wird, mit ihrer Rüstungsexportpolitik "moralisch am Ende" zu sein. Bundesregierung und Regierungsparteien verweisen hingegen regelmäßig darauf, insbesondere mit Blick auf außen- und sicherheitspolitische Interessen, eine "verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik" zu betreiben. Gerade das hohe Maß an Abweichung zwischen diesen beiden Einschätzungen lässt die Vermutung aufkommen, dass kein Konsens dahingehend besteht, welchen Verantwortlichkeiten die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rüstungsexportpolitik gerecht zu werden hat, und dass Regierung und Opposition vor diesem Hintergrund auf Grundlage unterschiedlicher Beurteilungsmaßstäbe zu ihren Einschätzungen kommen. Dies lässt es geboten sein, im Rahmen dieser Arbeit zunächst zu prüfen, welchen Verantwortlichkeiten die Bundesregierung im Rahmen ihrer rüstungsexportpolitischen Entscheidungen grundsätzlich gerecht zu werden hat, um darauf aufbauend zu analysieren, ob das deutsche Rüstungsexportkontrollregime geeignet ist diesen Verantwortlichen in einem hinreichenden Maße gerecht zu werden.
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