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Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wird traditionell überwiegend als ein "verfassungsneutrales" Rechtsgebiet angesehen, dessen Grundsätze nicht im Grundgesetz verankert sind. Die Folgen dieser traditionellen Sichtweise werden eindrucksvoll durch die seit gut einem Jahrzehnt andauernde Reformdiskussion um das Staatsangehörigkeitsrecht verdeutlicht: Politische Utopien und ideologische Positionen dominieren und setzen sich in die Artikulation eines vermeintlichen Reformbedarfs um. Noch in der laufenden 13. Wahlperiode ist mit einer Neuregelung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zu…mehr

Produktbeschreibung
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wird traditionell überwiegend als ein "verfassungsneutrales" Rechtsgebiet angesehen, dessen Grundsätze nicht im Grundgesetz verankert sind. Die Folgen dieser traditionellen Sichtweise werden eindrucksvoll durch die seit gut einem Jahrzehnt andauernde Reformdiskussion um das Staatsangehörigkeitsrecht verdeutlicht: Politische Utopien und ideologische Positionen dominieren und setzen sich in die Artikulation eines vermeintlichen Reformbedarfs um. Noch in der laufenden 13. Wahlperiode ist mit einer Neuregelung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zu rechnen. Die Frage nach der verfassungsrechtlichen Bestandskraft der traditionellen Sichtweise wird dann von höchster Relevanz sein. Wenngleich nämlich unter den parlamentarischen Parteien im wesentlichen darüber Einigkeit besteht, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit weiter zu erleichtern, so ist doch zwischen ihnen streitig, wie weit man in diesem Bestreben gehen will: Sollen die bisher geltenden Grundsätze des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts beibehalten und nur Einzelheiten modifiziert oder sollen diese Grundsätze durchbrochen beziehungsweise völlig aufgegeben werden? Der vorliegende Entwurf einer Theorie der Staatsangehörigkeit nach dem Grundgesetz bricht mit der traditionellen Sichtweise. Er stellt die verfassungsrechtlichen Garantien der Grundsätze des Staatsangehörigkeitsrechts heraus. Im Zentrum dieser Betrachtung steht das grundrechtliche Entzugsverbot und dessen Ausstrahlung auf den Erwerb der Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus werden die staatlichen und internationalen Folgen dargelegt, die bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Reformen vom Gesetzgeber einen sorgsamen Umgang mit dem Institut der Staatsangehörigkeit fordern und die deren Ausgestaltung nicht seinem freien Belieben überlassen.