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Insbesondere bei Familienunternehmen nimmt die Unternehmensnachfolge eine zentrale Rolle der unternehmerischen Planungen ein. Bisher ungeklärt war dabei, ob die erbrechtliche Unternehmensnachfolge der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle unterfällt und wie diese in solchen Fällen anzuwenden ist. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass die erbrechtliche Unternehmensnachfolge in den Anwendungsbereich der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle fällt, wenn der dadurch bewirkte Zusammenschluss die jeweiligen Aufgreifkriterien erfüllt. Auf viele Formen der erbrechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Insbesondere bei Familienunternehmen nimmt die Unternehmensnachfolge eine zentrale Rolle der unternehmerischen Planungen ein. Bisher ungeklärt war dabei, ob die erbrechtliche Unternehmensnachfolge der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle unterfällt und wie diese in solchen Fällen anzuwenden ist. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass die erbrechtliche Unternehmensnachfolge in den Anwendungsbereich der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle fällt, wenn der dadurch bewirkte Zusammenschluss die jeweiligen Aufgreifkriterien erfüllt. Auf viele Formen der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge ist dabei das bestehende System der präventiven Zusammenschlusskontrolle unverändert anwendbar. Jedoch gibt es Konstellationen, wie insbesondere die Alleinerbschaft oder die Erbschaft von Personengesellschaftsanteilen bei mehreren Erben, in denen das bestehende System an seine Grenzen gerät. Für diese Fälle entwickelt die Arbeit individuelle Lösungsansätze auf Grundlage des bestehenden Rechts.
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Autorenporträt
Moritz B. Schubert studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau mit Schwerpunkt im Gesellschafts- und Kartellrecht. Im Frühjahr 2018 legte er sein erstes Staatsexamen ab und begann seine Promotion an der Universität Regensburg, welche von der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit mit einem Promotionsstipendium gefördert wurde. Während dieser Zeit arbeite Moritz B. Schubert bei mehreren internationalen Kanzleien. Seit 2020 befindet er sich im juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.