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Nur kurze Zeit hatte Deutschland Kolonien; nach dem Kolonialerwerb zwischen 1884 und 1899 endete die »Kolonialherrschaft« schon 1919. Anfangs erfolgte die Inbesitznahme und Kolonialisierung durch Handelsgesellschaften, hierfür wurde auch eine Kapitalgesellschaft eigenen Typs, die »Deutsche Kolonialgesellschaft«, entwickelt. Wegen hoher Kosten und häufiger lokaler Aufstände wurde nach und nach in allen Kolonien eine direkte staatliche Verwaltung eingerichtet.
In den deutschen Schutzgebieten existierten nebeneinander eine Rechtsordnung für die europäische Bevölkerung und eine für die
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Produktbeschreibung
Nur kurze Zeit hatte Deutschland Kolonien; nach dem Kolonialerwerb zwischen 1884 und 1899 endete die »Kolonialherrschaft« schon 1919. Anfangs erfolgte die Inbesitznahme und Kolonialisierung durch Handelsgesellschaften, hierfür wurde auch eine Kapitalgesellschaft eigenen Typs, die »Deutsche Kolonialgesellschaft«, entwickelt. Wegen hoher Kosten und häufiger lokaler Aufstände wurde nach und nach in allen Kolonien eine direkte staatliche Verwaltung eingerichtet.

In den deutschen Schutzgebieten existierten nebeneinander eine Rechtsordnung für die europäische Bevölkerung und eine für die einheimische Bevölkerung. Nach der treuhänderischen Übernahme durch die Siegermächte des ersten Weltkriegs integrierten diese die Mandatsgebiete nahezu ausschließlich in ihr eigenes Kolonialreich; auch das Rechtssystem wurde zum überwiegenden Teil ersetzt. Lediglich in der Rechtsordnung von Namibia lassen sich Spuren teilweise noch heute auf das deutsche Kolonialrecht zurückverfolgen.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Rezensent Ralph Erbar sieht mehr schwache als starke Seiten an dieser Untersuchung zu juristischen Aspekten der deutschen Kolonialzeit. Am interessantesten findet er den zweiten Teil der Studie, der sich mit den Rechtsverhältnissen nach dem Verlust der Kolonien befasst. Hier entlarve der Autor Argumente als falsch und fadenscheinig, die im Zuge des Versailler Vertrages von den Alliierten vorgebracht wurden, um Deutschland seine Kolonien wegzunehmen. In Teil I der juristischen Abhandlung beleuchte Autor Hans-Jörg Fischer rechtliche Aspekte der militärischen Unterwerfung und des Kolonialrechtes. Da er aber ausschließlich auf der Grundlage gedruckter Quellen arbeite und auch keine eigene Fragestellung erkennbar werde, gelingt es Fischer nicht, "den aktuellen Forschungsstand durch neue Erkenntnisse" zu erweitern, bemerkt der Rezensent.

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