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Die Arbeit untersucht die 65 Präsidenten der deutschen Oberlandesgerichte, die in der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 die deutsche Justiz in vorderer Linie bilden. Neben dem allgemeinen Einfluss der Politik auf die Justiz wird im Hauptteil der Arbeit jeder Präsident biographisch einzeln dargestellt, wobei in kritischer Sichtung zahlreiche bisher nicht allgemein bekannte Daten zu den persönlichen, beruflichen und politischen Verhältnissen vor und nach Kriegsende ermittelt werden. Anschließend werden die gewonnenen Einzelerkenntnisse zusammengeführt und in vielfacher Hinsicht…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die 65 Präsidenten der deutschen Oberlandesgerichte, die in der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 die deutsche Justiz in vorderer Linie bilden. Neben dem allgemeinen Einfluss der Politik auf die Justiz wird im Hauptteil der Arbeit jeder Präsident biographisch einzeln dargestellt, wobei in kritischer Sichtung zahlreiche bisher nicht allgemein bekannte Daten zu den persönlichen, beruflichen und politischen Verhältnissen vor und nach Kriegsende ermittelt werden. Anschließend werden die gewonnenen Einzelerkenntnisse zusammengeführt und in vielfacher Hinsicht miteinander verglichen. Dabei ergibt sich ein klares Bild der Anforderungen, die in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft an bereits im Amt befindliche oder neu ernannte Oberlandesgerichtspräsidenten gestellt wurden. Insgesamt werden auf diese erstmals angewandte Art und Weise neben statistischen Regelmäßigkeiten viele individuelle Besonderheiten mit oft nur allzu menschlichen Zügen bekannt.
Autorenporträt
Moritz von Köckritz, geboren 1981 in Bonn; Reserveoffizier; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Bonn; Promotionsstudium an der Universität Innsbruck; seit 2009 Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Schleswig.
Rezensionen
«Mit der Arbeit von Moritz von Köckritz liegt ein wichtiges Werk zur deutschen Justizgeschichte im Nationalsozialismus und hinsichtlich der Entnazifizierung der OLG-Präsidenten auch zur Nachkriegsgeschichte vor, auf dem insbesondere weitere Arbeiten über einzelne Oberlandesgerichte aufbauen können.» (Werner Schubert, ZRG)