Bereits v. Liszt verstand die Strafrechtswissenschaft als eine zusammenhängende Gesamtheit. In diesem Sinne beleuchten bedeutende Strafrechtswissenschaftler/-innen die allgemeine Entwicklung ihrer Disziplin seit der letzten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In den Selbstdarstellungen wird nicht nur das eigene Wirken in der juristischen Lehre und/oder Praxis erörtert, sondern auch allgemeine Fragen der Strafrechtswissenschaft behandelt.
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