In diesem Beitrag soll eine Änderung des Verfahrenssystems vorgeschlagen werden, das das Disziplinarstrafrecht für Beamte in Kolumbien regelt. Dieser Vorschlag soll erreicht werden, indem zunächst kurz der Ursprung des Sanktionsrechts oder ius puniendi, seine wichtigsten materiellen Elemente und Regelungsprinzipien erläutert werden und dann die unbestreitbare Beziehung zwischen dem Verfahrenssystem bei der Anwendung des Disziplinarstrafrechts und des strafrechtlichen Sanktionsrechts für Beamte hergestellt wird. Auf diese Weise wird es möglich sein, den notorischen Unterschied festzustellen, der derzeit zwischen ein und demselben Disziplinarrecht besteht, nämlich das gleichzeitige Fortbestehen des von der Lehre als inquisitorisch bezeichneten Systems, das alle Disziplinarverfahren regelt, und des anklagenden Systems, das im Strafverfahren vorherrscht.