Als das Rheinland nach der Niederlage Napoleons an Preußen fiel, trafen zwei Notariatsformen aufeinander: das preußische mit der Advokatur verbundene Notariat und das französische Nur-Notariat. Während die Altpreußen fortan das preußische System der Verbindung auch im Rheinland etablieren wollten, kämpften die Rheinländer um ihr rheinisches Recht und das selbständige Notariat. Erst mit der Bundesnotarordnung, die davon ausgeht, dass es sich beim Nur-Notariat und beim Anwaltsnotariat um gleichberechtigte, in ihrem Umfang beizubehaltende Notariatsformen handelt, fand die Diskussion um die…mehr
Als das Rheinland nach der Niederlage Napoleons an Preußen fiel, trafen zwei Notariatsformen aufeinander: das preußische mit der Advokatur verbundene Notariat und das französische Nur-Notariat. Während die Altpreußen fortan das preußische System der Verbindung auch im Rheinland etablieren wollten, kämpften die Rheinländer um ihr rheinisches Recht und das selbständige Notariat. Erst mit der Bundesnotarordnung, die davon ausgeht, dass es sich beim Nur-Notariat und beim Anwaltsnotariat um gleichberechtigte, in ihrem Umfang beizubehaltende Notariatsformen handelt, fand die Diskussion um die richtige Notariatsform ihren (vorläufigen) Abschluss. Die Arbeit schildert den zeitlichen Ablauf und die inhaltlichen Aspekte der Diskussion.
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Autorenporträt
Martin Komusiewicz wurde 1976 in Jena geboren. Er absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Jena. Nach dem Zweiten Staatsexamen arbeitete der Autor zunächst als Rechtsanwalt und später als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Jena, wo er 2012 auch promovierte.
Inhaltsangabe
Inhalt: Zeitliche und inhaltliche Darstellung der Diskussion um die richtige Notariatsform - Vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Erlass der Bundesnotarordnung von 1961 - Streit zwischen preußischer und französischer Notariatsverfassung - Anwaltsnotariat und selbständiges Notariat.
Inhalt: Zeitliche und inhaltliche Darstellung der Diskussion um die richtige Notariatsform - Vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Erlass der Bundesnotarordnung von 1961 - Streit zwischen preußischer und französischer Notariatsverfassung - Anwaltsnotariat und selbständiges Notariat.
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