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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Bachelorarbeit soll untersucht werden, ob eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze auf 12 Jahre eine sinnvolle Maßnahme ist, um gegen Kinderdelinquenz vorzugehen. Hierbei wird zunächst auf die Geschichte des Jugendstrafrechts eingegangen, bei der die Reformbewegung von großer Bedeutung ist. Des Weiteren wird die Entwicklung der Kinderdelinquenz von 1980 bis heute anhand der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) behandelt und…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Bachelorarbeit soll untersucht werden, ob eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze auf 12 Jahre eine sinnvolle Maßnahme ist, um gegen Kinderdelinquenz vorzugehen. Hierbei wird zunächst auf die Geschichte des Jugendstrafrechts eingegangen, bei der die Reformbewegung von großer Bedeutung ist. Des Weiteren wird die Entwicklung der Kinderdelinquenz von 1980 bis heute anhand der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) behandelt und Ursachen sowie Folgen werden analysiert. Zudem sollen der Umgang mit den bestehenden Kontrollsystemen bezüglich delinquenter Kinder angesprochen und präventive Maßnahmen näher erläutert werden. Der letzte Abschnitt besteht aus einer Diskussion. Das Ziel dieser Arbeit ist eine möglichst umfassende Auseinandersetzung mit der Thematik Kinderdelinquenz, um auf diese Weise zu klären, ob eine Änderung der geltenden Strafmündigkeitsgrenze einen vertretbaren Problemlösungsansatz verkörpert. Hierbei werden die verschiedenen Meinungen zur Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze vermittelt, indem die unterschiedlichen Standpunkte mit ihren wesentlichen Argumenten aufgezeigt werden. Angesichts dessen ist der Überlegung nachzugehen, welche Motive für die wiederholten Veränderungen der bestehenden Altersgrenzen bestimmend waren und inwiefern diese Gründe heute noch Geltung besitzen. Zu diesem Zweck dient ein historischer Rückblick. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind in Deutschland gem. §19 StGB für ihre Straftaten nicht verantwortlich. Dennoch wird in der polizeilichen Kriminalstatistik eine Rubrik mit dem Titel Kinderkriminalität geführt und in Politik und Medien von steigender Kinderkriminalität gesprochen. Wenn Kinder sich abweichend verhalten und gegen das geltende Strafrecht verstoßen, spricht man daher gewöhnlich nicht von Kriminalität, sondern verwendet den Begriff der ¿Kinderdelinquenz¿. Tatsächlich zeigt ein oberflächlicher Blick auf die polizeiliche Kriminalstatistik der 90er-Jahre einen Anstieg der Kriminalitätszahlen, insbesondere in Bezug auf die jüngeren Altersgruppen. Die statistischen Größen werden durch die Medien allerdings dramatisiert, indem von spektakulären Gewaltverbrechen berichtet wird und diese in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt werden. In der Bevölkerung kann hierdurch leicht der Eindruck entstehen, Sexual- und Tötungsdelikte seien bei kindlichen Tätern, im Unterschied zu früher, an der Tagesordnung.
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