Die rechtsmedizinischen Möglichkeiten zur Ermittlung des Täters haben sich in den letzten Jahren - vor allem im Bereich der DNA-Analyse - rasant fortentwickelt. Dies wirft etliche strafprozessuale und verfassungsrechtliche Fragen auf, beispielsweise nach der Zulässigkeit der Erstellung genetischer Phantombilder und dem Informationsgewinn einer Analyse des nicht-codierenden Bereichs der DNA. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf in diesem Bereich erkannt; zumindest soll - so der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode - die Verwertbarkeit sogenannter Beinahetreffer gesetzlich geregelt werden. Dies wird zum Anlass genommen, die lex lata unter Berücksichtigung neuer Forschungserkenntnisse einer Gesamtrevision zu unterziehen und einen Reformvorschlag für die §§ 81e-h StPO zu unterbreiten.
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