Seit dem 1. Januar 2018 regelt das deutsche Zivilrecht den Bauvertrag in den §§ 650a ff. BGB. § 650b BGB enthält das gesetzliche Leistungsänderungsrecht, das dem Besteller die Möglichkeit verleiht, einseitig Änderungen am Vertragsinhalt vorzunehmen. Diese Publikation untersucht, wie weit die Änderungsbefugnis reicht, welche Rechtsnatur der Norm zukommt und welche Herausforderungen sich in der Anwendung stellen.
Seit dem 1. Januar 2018 regelt das deutsche Zivilrecht den Bauvertrag in den §§ 650a ff. BGB. § 650b BGB enthält das gesetzliche Leistungsänderungsrecht, das dem Besteller die Möglichkeit verleiht, einseitig Änderungen am Vertragsinhalt vorzunehmen. Diese Publikation untersucht, wie weit die Änderungsbefugnis reicht, welche Rechtsnatur der Norm zukommt und welche Herausforderungen sich in der Anwendung stellen.
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Schriften zum Deutschen und Internationalen Bau-, Umwelt- und Energierecht 24
Lukas Moritz Lindner studierte von 2012 bis 2017 Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Während der Promotion arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer baurechtlichen Kanzlei. Seinen Juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er von 2019 bis 2021 in Hamburg.
Inhaltsangabe
1 Einleitung - 2 Die einseitige Änderung in Vertrag und Gesetz - 3 Die dogmatische Einfügung von 650b BGB - Zusammenfassung der wissenschaftlichen Erkenntnisse - Literaturverzeichnis
1 Einleitung - 2 Die einseitige Änderung in Vertrag und Gesetz - 3 Die dogmatische Einfügung von 650b BGB - Zusammenfassung der wissenschaftlichen Erkenntnisse - Literaturverzeichnis
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