Seit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Albron Catering besteht gesteigerte Unsicherheit über die Rechtsfolgen der Veräußerung eines Betriebs, in welchem auch Leiharbeitnehmer beschäftigt werden: Geht nach § 613a BGB die Beziehung zwischen entleihendem Veräußerer und Leiharbeitnehmer auf den Betriebswerber über? Wächst der Leiharbeitnehmer beim Betriebserwerber in ein Stammarbeitsverhältnis hinein? Oder geht begleitend zum auf den Betriebserwerber übergegangenen Beschäftigungsverhältnis das Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis über? Wie endet dieses, wenn es nicht übergeleitet wird? Auf diese im Schrifttum kontrovers diskutierten Fragen liefert das Werk sowohl für das europäische als auch für das deutsche Recht Antworten und entwirft ein stimmiges Gesamtbild.