Die Anzahl der Wirtschaftsdelikte ist nach neuesten Studien in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die dritte EU-Anti-Geldwäsche-Direktive stellt neue Anforderungen an die Finanzdienstleister bei der Bekämpfung der Geldwäsche mitzuwirken. Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Direktive stellen die betroffenen Kreditinstitute vor zahlreiche Probleme. Durch ein effizientes Screening des eigenen Kundenstamms steigert sich die Validität der durch die Banken an das Bundeskriminalamt gemeldeten Verdachtsmomente.
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