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Ist ein Dritter am Rechtsverhältnis der Parteien beteiligt, haben diese weiterhin das Interesse, die gerichtliche Zuständigkeit im internationalen Rechtsverkehr vorherzusehen. Die Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung muss sich dafür auch auf Dritte erstrecken. Eine rechtsklare Lösung der Drittwirkungsproblematik ist jedoch herausfordernd, da eine einheitliche prozessuale Wirkung vielfältigen Drittverhältnissen des nationalen Rechts gegenübersteht. Ziel der Arbeit ist, die Probleme aus der Verflechtung materieller und prozessualer Rechtsverhältnisse aufzuzeigen und zur Entwicklung eines…mehr

Produktbeschreibung
Ist ein Dritter am Rechtsverhältnis der Parteien beteiligt, haben diese weiterhin das Interesse, die gerichtliche Zuständigkeit im internationalen Rechtsverkehr vorherzusehen. Die Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung muss sich dafür auch auf Dritte erstrecken. Eine rechtsklare Lösung der Drittwirkungsproblematik ist jedoch herausfordernd, da eine einheitliche prozessuale Wirkung vielfältigen Drittverhältnissen des nationalen Rechts gegenübersteht. Ziel der Arbeit ist, die Probleme aus der Verflechtung materieller und prozessualer Rechtsverhältnisse aufzuzeigen und zur Entwicklung eines rechtssicheren autonomen Systems der Drittwirkung beizutragen. Auf Basis der Prinzipien der EuGVVO wird ein Rechtssatz zur Drittwirkung aufgestellt, der sodann auf das Europäische Erb- und Familienrecht übertragen wird.
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Autorenporträt
Alexander Bömer studierte Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach einem Auslandsemester an der Aristoteles-Universität Thessaloniki in 2015 legte er die Erste Juristische Prüfung im Juli 2018 ab. Im Anschluss daran verfasste er seine Dissertation unter Betreuung von Professor Dr. Abbo Junker am Lehrstuhl für (Internationales) Arbeitsrecht, Arbeitsrechtsvergleichung und Bürgerliches Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er war zudem am Lehrstuhl seines Doktorvaters als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im April 2021 wurde Alexander Bömer promoviert. Seit Mai 2021 ist er Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin.
Rezensionen
»In der Gesamtbetrachtung ist das vorliegende Werk eine konzis geschriebene, meinungsstarke Momentaufnahme einer sich dynamisch fortentwickelnden Grundsatzfrage.« Dr. Carl Friedrich Nordmeier, in: GPR - Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union, 3/2022