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Die Drohung als Form der psychischen Gewalt wird aktuell vom deutschen wie auch vom österreichischen Strafrecht erfasst und mit gerichtlicher Strafe be"droht". Schon dadurch wird ein Spannungsfeld erkennbar, in welchem die Drohung in einerseits als vergeltungswürdiges Unrecht erkennbar wird und andererseits als Mittel zur Rechtsverwirklichung dient. Hier macht sich der Gesetzgeber den psychischen Zwang zu Nutze,um den einzelnen Bürger zu gesetzeskonformen Verhalten anzuleiten. Wenngleich diese Tatsache in der zeitgenössischen Strafrechtstheorie gleichsam als schwarze Pädagogik angesehen wird…mehr

Produktbeschreibung
Die Drohung als Form der psychischen Gewalt wird aktuell vom deutschen wie auch vom österreichischen Strafrecht erfasst und mit gerichtlicher Strafe be"droht". Schon dadurch wird ein Spannungsfeld erkennbar, in welchem die Drohung in einerseits als vergeltungswürdiges Unrecht erkennbar wird und andererseits als Mittel zur Rechtsverwirklichung dient. Hier macht sich der Gesetzgeber den psychischen Zwang zu Nutze,um den einzelnen Bürger zu gesetzeskonformen Verhalten anzuleiten. Wenngleich diese Tatsache in der zeitgenössischen Strafrechtstheorie gleichsam als schwarze Pädagogik angesehen wird und stets positive Aspekte in den Vordergrund gestellt werden, bedient sich der Gesetzgeber weiterhin der offensichtlichen Zwangswirkung der Drohung. Weiterhin deswegen, da die Drohung aufgrund ihrer steten Wiederkehr in verschiedenen Epochen der Strafrechtsgeschichte in ihren verschiedenen Formen Beachtung fand. Von der Antike über das finstere Mittelalter bis zu Aufklärung und Neuzeit ziehtsich der rote Faden dieser klassischen Un-Rechtsfigur.
Autorenporträt
Horcicka, Rémy§Rémy Horcicka, geboren 1979,studierte zunächst von 1998-2004 Rechtswissenschaften. Es folgte die Gerichtspraxis sowie eine Tätigkeit als Forschungsassistent am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Salzburg. 2006 Promotion zum Dr.iur. mit Auszeichnung. Seither ist er Rechtsanwaltsanwärter in Salzburg.