Bei der Due Diligence handelt es sich um die eingehende Untersuchung eines Unternehmens im Vorfeld eines Unternehmenskaufs. Das anglo-amerikanische Rechtsinstitut hat sich in den vergangenen Jahren auf dem deutschen Markt für Unternehmensbeteiligungen immer mehr etabliert. Handelt es sich bei der Zielgesellschaft der geplanten Transaktion um eine Aktiengesellschaft, so kollidiert die Due Diligence potenziell mit der Geheimhaltungspflicht des Vorstands gemäß
93 Abs. 2 Satz 1 AktG. Im ersten Teil versucht die Arbeit, diesen Konflikt aufzulösen. Dabei wird auch auf das Insiderrecht (
14 WpHG) eingegangen. Im zweiten Teil beleuchtet die Untersuchung eingehend die Fragestellung, ob und inwieweit ein veräußerungswilliger Großaktionär einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Unterstützung einer Due Diligence hat.
93 Abs. 2 Satz 1 AktG. Im ersten Teil versucht die Arbeit, diesen Konflikt aufzulösen. Dabei wird auch auf das Insiderrecht (
14 WpHG) eingegangen. Im zweiten Teil beleuchtet die Untersuchung eingehend die Fragestellung, ob und inwieweit ein veräußerungswilliger Großaktionär einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Unterstützung einer Due Diligence hat.