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Der Grundsatz der Staatenimmunitat ist ein politisch sensibles und umstrittenes Thema im Völkerrecht. Befeuert werden das Ringen um Reichweite und Entwicklung des Grundsatzes der Staatenimmunitat durch die USA und Kanada, die mit dem Erlass einer Terrorismusausnahme zur Staatenimmunität einen neuen Weg beschreiten. Zuletzt erweiterten die USA ihre Gesetzgebung um den »Justice Against State Sponsors of Terrorism Act«, der in der Staatenwelt auf erhebliche Kritik stieß. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass und untersucht Rechtsprechungs- und Gesetzgebungspraxis beider Staaten. Die Autorin legt dar,…mehr

Produktbeschreibung
Der Grundsatz der Staatenimmunitat ist ein politisch sensibles und umstrittenes Thema im Völkerrecht. Befeuert werden das Ringen um Reichweite und Entwicklung des Grundsatzes der Staatenimmunitat durch die USA und Kanada, die mit dem Erlass einer Terrorismusausnahme zur Staatenimmunität einen neuen Weg beschreiten. Zuletzt erweiterten die USA ihre Gesetzgebung um den »Justice Against State Sponsors of Terrorism Act«, der in der Staatenwelt auf erhebliche Kritik stieß. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass und untersucht Rechtsprechungs- und Gesetzgebungspraxis beider Staaten. Die Autorin legt dar, dass es sich bei der Terrorismusausnahme zur Staatenimmunität um eine Ausnahme »sui generis« handelt, die als effektives Instrument zur Terrorismusbekämpfung dienen kann. Die Durchbrechung der Staatenimmunität in Fällen des staatlich geförderten Terrorismus stellt gegenwärtig einen Bruch des Völkerrechts dar, der jedoch als Gegenmaßnahme nach den Grundsätzen der Staatenverantwortlichkeit gerechtfertigt sein kann.
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Autorenporträt
Pia Dorn studierte Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit einem Schwerpunkt im internationalen und europäischen Recht der Wirtschaftsbeziehungen. Nach dem Ersten Juristischen Examen im Oktober 2016 war sie von 2016 bis 2019 als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. DDr. h.c. Herdegen, Direktor des Instituts für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn tätig, wo sie 2020 durch die Juristische Fakultät zum Doktor der Rechte promovierte. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung absolviert die Autorin ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln.