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Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Legendierte Kontrollen sind in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand teilweise umstrittener richterlicher Entscheidungen und reger Diskussionen in der Literatur gewesen, die von der hohen Praxisrelevanz des Themas zeugen. Ein höchstrichterliches Urteil, das Klarheit über die genauen Grenzen der Zulässigkeit gebracht hätte, war jedoch bisher nicht gefällt worden. Aktuell hat sich der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit der…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Legendierte Kontrollen sind in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand teilweise umstrittener richterlicher Entscheidungen und reger Diskussionen in der Literatur gewesen, die von der hohen Praxisrelevanz des Themas zeugen. Ein höchstrichterliches Urteil, das Klarheit über die genauen Grenzen der Zulässigkeit gebracht hätte, war jedoch bisher nicht gefällt worden. Aktuell hat sich der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit der Thematik befasst und mit Urteil vom 26.04.2017 legendierte Kontrollen für grundsätzlich zulässig erachtet.

Mit der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob und auf welcher Rechtsgrundlage verdeckte Durchsuchungen und Beschlagnahmen im strafprozessualen Verfahren möglich sind. Weiterhin soll darauf eingegangen werden, welche Voraussetzungen für die rechtmäßige Durchführung einer solchen Maßnahme vorliegen müssen. Dabei wird insbesondere die legendierte Kontrolle betrachtet.

Zunächst erfolgt eine Begriffsklärung und Eingrenzung der Thematik. In weiteren Schritten werden die Regelungen des Verfassungsrechts und des Strafprozessrechts für Durchsuchung und Beschlagnahme betrachtet und untersucht, inwieweit diese mit einer verdeckten Durchführung der thematisierten Maßnahmen kompatibel ist. Zuletzt wird die Zulässigkeit von Eingriffen auf Grundlage gefahrenabwehrenden Verwaltungsrechts während eines bestehenden Strafverfahrens am Beispiel der legendierten Kontrolle ausführlich thematisiert. Abschließend soll darauf eingegangen werden, ob der Bedarf einer genaueren oder zusätzlichen gesetzlichen Regelung besteht.
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