Die gemeinschaftsrechtliche Harmonisierung erfasst im zunehmenden Maße auch das kollektive Arbeitsrecht. Im Zentrum der Harmonisierung steht insbesondere die Beteiligung der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene. Die Richtlinie 94/45/EG enthält als einer der ersten gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakte Vorgaben für die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats bzw. eines alternativen Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen. Die effektive Beteiligung des Europäischen Betriebsrats bzw. der alternativen europäischen Arbeitnehmervertretung ist dabei maßgeblich abhängig von den gerichtlichen Rechtsbehelfen zur Durchsetzung der konkreten Beteiligungsrechte. Die Arbeit untersucht die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 94/45/EG für die Errichtung des Europäischen Betriebsrats bzw. der alternativen europäischen Arbeitnehmervertretung in das deutsche, österreichische und schwedische Arbeitsrecht und erörtert insbesondere Rechtsbehelfe, die der Arbeitnehmervertretung nach dem jeweiligen nationalen Arbeitsrecht zur Durchsetzung der Beteiligungsrechte zur Verfügung stehen.