Im Jahr 2013 wurde im Zuge der 18. Koalitionsvereinbarung die Schaffung eines neuen Gesetzes für Menschen mit Behinderungen beschlossen (Bundesteilhabegesetz). Mitte 2014 wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, an der auch Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände mitwirkten. Im Dissertationsprojekt wurde davon ausgegangen, dass schwache Interessen Einfluss auf politische Entscheidungssituationen nehmen können. Unter diesen Umständen ließen sich kausale Mechanismen identifizieren, die den Einsatz und die Wirksamkeit von Machtressourcen schwacher Interessen betreffen.
In der Arbeit wurde deutlich, dass die Voraussetzung für die Interessendurchsetzung geprägt war von der Ermächtigung der Entscheidungstragenden, Menschen mit Behinderungen in die Arbeitsgruppe einzubinden, und dem daraus resultierenden Partizipationsselbstverständnis der Interessenverbände. Die Bandbreite der Unterstützung durch Bündnisse, das gemeinsame Ziel der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Nutzung unterschiedlicher Machtressourcen führten zur Durchsetzung einiger ihrer Forderungen.
In der Arbeit wurde deutlich, dass die Voraussetzung für die Interessendurchsetzung geprägt war von der Ermächtigung der Entscheidungstragenden, Menschen mit Behinderungen in die Arbeitsgruppe einzubinden, und dem daraus resultierenden Partizipationsselbstverständnis der Interessenverbände. Die Bandbreite der Unterstützung durch Bündnisse, das gemeinsame Ziel der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Nutzung unterschiedlicher Machtressourcen führten zur Durchsetzung einiger ihrer Forderungen.