Die Erneuerbaren Energien, kurz EE, werden europaweit immer bedeutsamer. Neben europäischen Vorgaben erzwingt das Energiekonzept eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes, um die Umwelt zu schonen bzw. den Temperaturanstieg zu verringern. Zudem werden Atomkraftwerke abgeschaltet und müssen ersetzt werden. Erst eine Subventionierung durch das EEG und das EEWärmeG machen Investitionen in diese Technologien möglich.
Die Stromeinspeisung, vor allem durch fluktuierende Energieträger, übersteigt derweilen den Bedarf. Neben den Problemen auf dem Strommarkt liegt keine ausreichende Netzkapazität vor. Die Frage "Wohin mit den Strommengen bei geringer Nachfrage?" wird zunehmend gestellt. Die Strompreise sind an Tagen mit hoher EE-Einspeisung gering, sodass es sich für konventionelle Kraftwerke nicht lohnt, Strom zu produzieren. Selbst negative Preise sind an manchen Tagen möglich. Doch wer profitiert von diesen niedrigen Preisen?
Bei der EEG-Novelle 2012 lag der Fokus auf dem Selbstverbrauch der PV-Anlagen. Durch die Höhe der Strompreise und die Degression der Förderung ist Selbstverbrauch die wirtschaftlich lukrativste Variante. Nun werden neue Wege der Preisfindung von EE in Form von Ausschreibungen eingeführt. Vor allem die finanziellen Probleme veranlassen die Gesetzgebung mit der Novelle 2014 zusätzlich eine marktnähere Lösung zu finden. So wird die Direktvermarktung in den Fokus gestellt, damit nahezu alle Anlagenbetreiber den erzeugten Strom am Markt verkaufen. Dem Anlagenbetreiber von steuerbaren Anlagen soll eine Stromproduktion auf Grund von gegebener Nachfrage ermöglicht werden, ohne sich preislich schlechter zu stellen, als mit der gesetzlichen Vergütung. Deshalb hat die Marktprämie weiterhin Bestand hat.
Welche weiteren Änderungen gibt es im Rahmen der EEG-Novelle 2014? Wie kann erreicht werden, dass der Strom bedarfsgerecht erzeugt und ohne Netzengpässe eingespeist wird? Kann dies alleine durch das novellierte EEG 2014 erreicht werden? Diese Fragen werden in der nachstehenden Untersuchung herausgestellt.
Ziel ist es die EEG-Novelle 2014 aus wirtschaftstheoretischer Sicht darzustellen. Der Schwerpunkt dabei liegt auf der verpflichtenden Direktvermarktung.
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Die Stromeinspeisung, vor allem durch fluktuierende Energieträger, übersteigt derweilen den Bedarf. Neben den Problemen auf dem Strommarkt liegt keine ausreichende Netzkapazität vor. Die Frage "Wohin mit den Strommengen bei geringer Nachfrage?" wird zunehmend gestellt. Die Strompreise sind an Tagen mit hoher EE-Einspeisung gering, sodass es sich für konventionelle Kraftwerke nicht lohnt, Strom zu produzieren. Selbst negative Preise sind an manchen Tagen möglich. Doch wer profitiert von diesen niedrigen Preisen?
Bei der EEG-Novelle 2012 lag der Fokus auf dem Selbstverbrauch der PV-Anlagen. Durch die Höhe der Strompreise und die Degression der Förderung ist Selbstverbrauch die wirtschaftlich lukrativste Variante. Nun werden neue Wege der Preisfindung von EE in Form von Ausschreibungen eingeführt. Vor allem die finanziellen Probleme veranlassen die Gesetzgebung mit der Novelle 2014 zusätzlich eine marktnähere Lösung zu finden. So wird die Direktvermarktung in den Fokus gestellt, damit nahezu alle Anlagenbetreiber den erzeugten Strom am Markt verkaufen. Dem Anlagenbetreiber von steuerbaren Anlagen soll eine Stromproduktion auf Grund von gegebener Nachfrage ermöglicht werden, ohne sich preislich schlechter zu stellen, als mit der gesetzlichen Vergütung. Deshalb hat die Marktprämie weiterhin Bestand hat.
Welche weiteren Änderungen gibt es im Rahmen der EEG-Novelle 2014? Wie kann erreicht werden, dass der Strom bedarfsgerecht erzeugt und ohne Netzengpässe eingespeist wird? Kann dies alleine durch das novellierte EEG 2014 erreicht werden? Diese Fragen werden in der nachstehenden Untersuchung herausgestellt.
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