Ich nehme mit Freude die Gelegenheit wahr, der ausgezeichneten Abhandlung von Dr. Dr. W. H. Balekjian einige einleitende Worte zu widmen. In dieser Arbeit finden Probleme Erorterung, die mit dem gegenwartigen internationalen Geschehen eng verkniipft sind und gleichzeitig zu einer grundlegenden wissenschaftlichen Forschung auffordern. Sie ist sehr deutlich das Ergebnis griindlicher und langer Forschun gen sowohl auf dem Gebiete der Staatenpraxis als auch der gericht lichen Entscheidungen, wobei sich der Autor mit Belangen ausein anderzusetzen hatte, die durch flieBende Grenzen und Relativitat ihres Inhalts gekennzeichnet sind. Ein umfassendes und reifes Urteils vermogen als auch ein wachsamer Sinn fiir Kritik haben ihn vor den tiickischen Gefahren doktrinarer Verallgemeinerungen bewahrt. Dies hat es dem Autor ermoglicht, ein genaues Gleichgewicht zwischen zwei Grundbegriffen zu wahren, die sich begriffsinhaltlich als sehr subtil und in bezug auf eine gegenseitige Abgrenzung als sehr schwierig er weisen: Die internationale Anerkennung von Staaten einerseits, so wie sie in ihren formellen Aspekten hier in Betracht kommt, und die Effektivitat einer Staatsgewalt, der noch keine Anerkennung zuteil wurde andererseits, sowie die Beurteilung dieser Effektivitat zwecks Entscheidung, ob eine Anerkennung vollzogen werden solI oder nicht. Die Aufgabe, die sich der Autor gestellt hat, ware ohne aufmerksame Analyse der Praxis von Regierungen und der Judikatur sowohl inner staatlicher als auch internationaler Gerichte nicht zu einem guten Ende zu fiihren gewesen.
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