Am 1. Mai 2004 hat das europäische Kartellrecht einen grundlegenden Systemwechsel erfahren. An diesem Tag wurde die VO 17 durch die VO 1/2003 ersetzt. Art. 81 Abs. 3 EG ist nunmehr unmittelbar anwendbar und wirkt als Legalausnahme. Der Autor untersucht die Auswirkungen dieses Systemwechsels auf die Anwendung von Gruppenfreistellungsverordnungen (GVOen). Er geht der Frage nach, ob GVOen für nationale Gerichte verbindlich sind, wenn sie im Einzelfall vom unmittelbar anwendbaren Art. 81 Abs. 3 EG abweichen. Weiterhin werden die Entzugsverfahren nach Art. 6 bis 8 der Vertikal-GVO erörtert.…mehr
Am 1. Mai 2004 hat das europäische Kartellrecht einen grundlegenden Systemwechsel erfahren. An diesem Tag wurde die VO 17 durch die VO 1/2003 ersetzt. Art. 81 Abs. 3 EG ist nunmehr unmittelbar anwendbar und wirkt als Legalausnahme. Der Autor untersucht die Auswirkungen dieses Systemwechsels auf die Anwendung von Gruppenfreistellungsverordnungen (GVOen). Er geht der Frage nach, ob GVOen für nationale Gerichte verbindlich sind, wenn sie im Einzelfall vom unmittelbar anwendbaren Art. 81 Abs. 3 EG abweichen. Weiterhin werden die Entzugsverfahren nach Art. 6 bis 8 der Vertikal-GVO erörtert. Ermittlungsbefugnisse der Behörden, Verteidigungsrechte der Betroffenen, Beschwerderechte Dritter und Zivilrechtsfolgen des Entzugs werden vollständig unter Berücksichtigung der VO 1/2003 dargestellt.
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Autorenporträt
Der Autor: Thomas Brunn, geboren 1974 in Schleswig; 1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg; 1996/97 Studium an der Université de Poitiers; Erlangung des Diplôme Universitaire d'Etudes Juridiques Françaises; Fortsetzung des Studiums in Würzburg und Köln; Erste juristische Staatsprüfung Köln 2000; Master-of-Laws an der Columbia University, New York; New York State Bar Exam 2002; seit 2003 Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Köln.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : EG-Kartellverfahrensrecht der VO 1/2003 - Art. 81 Abs. 3 EG als Legalausnahme - Verbindlichkeit von Gruppenfreistellungsverordnungen (GVOen) für nationale Zivilgerichte - Korrektur abweichender Freistellungen durch Entzug des Rechtsvorteils der GVO - Entzug nach der Vertikal-GVO: Ermittlungsbefugnisse, Verteidigungsrechte und Zivilrechtsfolgen unter Geltung der VO 1/2003 - Bündeltheorie und Bierlieferungsverträge - Zuständigkeit von Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden - Beschwerderechte Dritter - Anerkennung von Entscheidungen nationaler Behörden.
Aus dem Inhalt : EG-Kartellverfahrensrecht der VO 1/2003 - Art. 81 Abs. 3 EG als Legalausnahme - Verbindlichkeit von Gruppenfreistellungsverordnungen (GVOen) für nationale Zivilgerichte - Korrektur abweichender Freistellungen durch Entzug des Rechtsvorteils der GVO - Entzug nach der Vertikal-GVO: Ermittlungsbefugnisse, Verteidigungsrechte und Zivilrechtsfolgen unter Geltung der VO 1/2003 - Bündeltheorie und Bierlieferungsverträge - Zuständigkeit von Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden - Beschwerderechte Dritter - Anerkennung von Entscheidungen nationaler Behörden.
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